Jugendschutz

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Schrompf
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Jugendschutz

Beitrag von Schrompf »

Guten Tag,

hat jemand schon Erfahrungen mit dem aktuellen Jugendschutz in Deutschland und Europa gemacht? Für das Produkt selbst gibt es nach meinem Wissen zwei konkurrierende Systeme:

a) die USK
Eine speziell deutsche Erfindung, die sehr genau hinschaut, aber auch völlig absurde Preisvorstellungen hat. Siehe Kostenordnung. Und das schlimme ist, dass das ja nur für das Spiel selbst gilt. Was ist mit Updates oder möglichem DLC hinterher? Laut deren FAQ muss zumindest DLC neu geprüft werden, wenn auch nur noch zum "reduzierten" Preis von 500€ netto.

b) PEGI
Das ist wohl die europäische Variante mit Sitz in Brüssel. Deren Webseite ist leider vollständig auf Endnutzer ausgelegt, ich finde dort gar nichts für Entwickler. Man sieht aber inzwischen viele Spiele und Videos mit dem PEGI-Logo - entweder ist PEGI auch in Deutschland alternativ rechtsgültig, oder es sind gerade viele Verfahren anhängig. Weiß da jemand genaueres? Die USK-Webseite meint in ihrer FAQ, das Spiele mit PEGI-Siegel in Deutschland als "ohne Jugendschutzfreigabe" gelten und nur an Erwachsene abgegeben werden dürfen. Aber wenn ich eh den Verkauf über's Netz per Paypal oder Kreditkarte mache, ist das doch Alternsnachweis genug?

Zusätzlich zur Produkteinstufung gibt es da ja in Deutschland noch den Jugendschutz für Online-Angebote. Darunter zählen auch ganz banale Read-Only-Webseiten. Dazu habe ich richtige Paragraphenhorror-Geschichten im Hinterkopf, von wegen "Sendezeitbeschränkung" und so... was ist da dran? Muss ich nur einen Jugendschutzbeauftragten benennen (mich?) und pappe ein "Ab 12" auf die Webseite und schon ist gut? Gibt es da überhaupt etablierte Verfahrensmöglichkeiten oder ist das deutschlandtypisch so ver-regelt, dass aktuell keiner weiß, was gilt?

Ich könnte hier wirklich mal einen Erfahrungsbericht brauchen. Hier lesen doch einige Leute mit, die das schon durch haben müssen. Könnt ihr mir eine kurze Zusammenfassung geben, worauf ich achten müsste?

Danke vorab!

Bye, Thomas
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Chromanoid
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Re: Jugendschutz

Beitrag von Chromanoid »

Ich kann da nur theoretisches Wissen weitergeben.

In Deutschland ist nur eine Einstufung durch die USK zulässig. Da du in Deutschland ansässig bist, musst du dem auch nachkommen. Allerdings gilt soweit ich informiert bin das JuSchG momentan nur für Offline/Retail-Inhalte (wurde mir so um 2002 herum von BPjM und USK mitgeteilt). D.h. eine Kennzeichnung durch USK ist evt. gar nicht notwendig. Für Online-Inhalte/Telemedien gilt der JMStV. Dieser fordert nur eine Zugangserschwerung, wenn es sich um entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte handelt. Nach der Anerkennung von http://jugendschutzprogramm.de durch die KJM sind Inhalte endlich für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm programmierbar (siehe §11.6).

Für Telemedien reicht also (sofern die Inhalte noch ab 16 freigegeben werden können) Self-Labeling. Siehe hier: http://www.usk.de/extramenue/login/publ ... generator/ Einen Jugendschutzbeauftragten musst du bei kommerziellen Angeboten auf jeden Fall benennen. Das kannst du aber auch selbst übernehmen (Ich glaube da gibt es keine Mindestanforderungen :)).

Du kannst dich sonst mal per Email an das Team von jugendschutz.net und der USK wenden. Es wird in der Regel immer schnell auf Anfragen geantwortet. Du könntest also einfach fragen, ob Self-Labeling für dein Spiel ab 16, das lediglich online vertrieben wird und dadurch wahrscheinlich als Telemedium gilt durch Self-Labeling ausreichend (entsprechend JMStV) gekennzeichnet ist. Hier hast du bestimmt auch schon geschaut: http://www.usk.de/extramenue/login/publ ... ne-spiele/ Evt. reicht es demnach auch aus, wenn dein Spiel in Deutschland nur zwischen 23 und 6 Uhr im deutschen Internet zugänglich ist (falls dein Spiel doch ab 18 sein sein sollte).

https://www.altersklassifizierung.de ist evt. auch interessant für dich. Da der Label-Generator von der ICRA eingestellt wurde, bleibt dir für internationalen Schutz wahrscheinlich nur übrig Label für jew. Staaten zu erstellen (falls diese ein Label akzeptieren). Wenn du wirklich nur Erwachsenen das Spiel verkaufen willst, ist das hier http://www.rtalabel.org/ bei vielen Seiten beliebt.
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Schrompf
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Re: Jugendschutz

Beitrag von Schrompf »

Danke für den Input! Die Einordnung von Online-Inhalten gilt so leider nicht mehr. Dazu gibt es eine News auf der USK-Webseite vom September 2011, in der sie sagen, dass sie laut irgendeinem Vertrag mit dem Staat jetzt auch für Online-Inhalte verantwortlich sind. Demzufolge müsste man jetzt auch rein online-vertriebene Spiele zur Prüfung einreichen. Dem gegenüber steht aber ein Eintrag in der FAQ, dass die Prüfung optional ist. Sie betonen dort zwar, dass die meisten Händler und Lieferanten in Deutschland die USK fordern, aber das kann mir ja wurst sein, wenn ich internationale Online-Plattformen wie Steam und evtl. den Verkauf über die eigene Webseite anpeile. Die Käufer müssen dann zwar alle 18 sein, aber die Altersprüfung ergibt sich ja schon allein durch die Zahlungsmethode - Paypal oder Kreditkarte.

International muss ich mich noch ein wenig belesen... aber ich glaube, wenn ich die Deutschen zufrieden gestellt habe, bin ich aus dem Gröbsten raus.
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Re: Jugendschutz

Beitrag von Chromanoid »

Ich glaube, dass die USK jetzt auch Online-Medien prüfen kann, heißt nicht, dass das eine Pflicht ist. Sie haben nun einfach von der KJM die Kompetenz dazu zugesprochen bekommen. Die Einordnung von Medien hat damit eigentlich nichts zu tun oder steht das so explizit auch in den Neuigkeiten/Gesetzen/Verträgen? Eine Zahlungsweise ist afaik übrigens nicht unbedingt ein Altersnachweis. Das ganze ist ja außerdem auch schon bei der Bewerbung der entsprechenden Inhalte problematisch.

Habe eben noch mal geschaut. Soweit ich das verstehe hat die KJM lediglich die USK/FSK im Rahmen von §19 des JMStV als "Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle" anerkannt.

Mir wurde übrigens mal von einem USK-Mitarbeiter erzählt, dass es für Einzelpersonen und "kleine Fische" günstigere Angebote für die Prüfung gibt. Wenn du über Steam vertreiben möchtest, dann haben die bestimmt ihre eigenen Richtlinien. So ein Zombie-Spiel lässt sich sicherlich auch gut im Retail-Bereich vertreiben. Vielleicht wäre es also auch eine Überlegung wert einen Publisher zu suchen, der das Spiel dann vielleicht in einer "ab 12" Version in Kaufhäusern etc. vertreibt.

Wie gesagt ist es glaube ich am einfachsten sich mal bei denen (USK) als "unabhängiger kleiner" Entwickler vorzustellen. Die sind sich der Problematik für Hobbyentwickler etc. bewusst und haben mir im Rahmen meines Engagements für einfacheren Jugendschutz eigentlich immer sehr nett und zügig geantwortet.
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Tiles
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Re: Jugendschutz

Beitrag von Tiles »

Auf Golem war kürzlich ein Artikel darüber zu lesen dass die USK nun auch für Onlinemedien zuständig ist.

http://www.golem.de/1109/86533.html

So richtig schlau aus dem Artikel werde ich allerdings nicht. Es ist mir nicht ganz klar was ich denn nun wirklich machen muss. Und was nach wie vor freiwillig ist.
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Chromanoid
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Re: Jugendschutz

Beitrag von Chromanoid »

Das ist soweit ich das verstehe ähnlich wie mit dem Jugendschutzprogramm. Bis vor kurzem war da auch keines anerkannt und Teile des Vertrages waren sozusagen nur theoretisch möglich/relevant. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es vorher einfach keine "Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle" im Sinne des JMStV gab und jetzt endlich welche anerkannt wurden.

Das ganze wird mMn absichtlich kompliziert gehalten damit Behörden und Organisationen nicht ihre Daseinsberechtigung verlieren. Es wird hier ein bürokratisches System aufgebaut, dass zur Selbsterhaltung sinnvolle entbürokratisierende Maßnahmen behindert. Ich denke da stecken sicher auch privat-wirtschaftliche Interessen hinter - Jugendschutz wird auch als Markteintrittsbarriere etc. missbraucht. Eigentlich wäre es mal an der Zeit eine Doku "Das Geschäft mit dem Jugendschutz" zu drehen. Da herrschen sicher teilweise noch üblere Zustände als bei Verwertungsgesellschaften wie der GEMA.
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Re: Jugendschutz

Beitrag von Guru »

Zum Thema Online und USK hab ich das hier gefunden: http://www.usk.de/extramenue/login/publ ... ne-spiele/

In Deutschland führt kein Weg an der USK vorbei. Du kannst zwar ohne Prüfsiegel veröffentlichen, nur gilt dein Spiel dann automatisch als "ab18" und kann, im schlimmstenfall, indiziert werden (Ich denke da an Splatter).

Grundsätzlich ist Jugendschutz, speziell Jugendmedienschutz, in Deutschland ein sehr komplexes Thema. Das kann man nicht einfach mit ein paar Sätzen abhaken. Zumal neben den normalen Alterskennzeichnungen für Trägerbasierte Medien immer stärker die Trägerlosen Medien in den Fokus rücken.

Es kommt noch hinzu, das du als Anbieter in der Pflicht bist. Auch was die Self-Labeling Sachen angeht. Wird z.B. der Inhalt deiner Webseite auf "ab16" eingestuft, dann hast du dafür zu sorgen, das kein Jüngerer Zugriff erhält. Die von dir genannten Methoden über den Zahlungsweg zählen in Deutschland übrigens nicht als Schutz!

Du solltest dir mal Gedanken machen ob du dich an die Leute vom G.A.M.E. wendest. Die sollten eigentlich die wichtigsten Antworten parat haben. Ob du dazu Mitglied sein musst, weiß ich nicht.

Ich kann dir nur dringend raten: Nimm das Thema sehr ernst. Auch wenn es langweilig ist und völlig sinnlos erscheint.

Falls du Namen, Adressen, Ansprechpartner brauchst, schick mir mal ne Mail oder ne PM :-)

Für irgendwas müssen die GameParents.de Verbindungen doch gut sein :)

VG

Rainer
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Re: Jugendschutz

Beitrag von Schrompf »

Danke für das Angebot, ich werde darauf zurückkommen. Von einer Indizierung sind wir allerdings Meilen entfernt - unsere Gewalt ist eigentlich comicartig überzeichnet und so weit weg von der Gewalt in anderen Spielen, dass ich mir da keine Sorgen mache. Ich weiß von anderen Indie-Leuten, dass sie komplett außerhalb der USK arbeiten. Das implizite "Ab 18", das damit einhergeht, scheint nicht wirklich ein Problem zu sein. Den Hinweis zur Untauglichkeit der Altersüberprüfung mittels Zahlungsmittel habe ich allerdings inzwischen auch schon von anderen gehört. Danke dafür!
Früher mal Dreamworlds. Früher mal Open Asset Import Library. Heutzutage nur noch so rumwursteln.
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Chromanoid
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Re: Jugendschutz

Beitrag von Chromanoid »

Guru hat geschrieben:In Deutschland führt kein Weg an der USK vorbei. Du kannst zwar ohne Prüfsiegel veröffentlichen, nur gilt dein Spiel dann automatisch als "ab18" und kann, im schlimmstenfall, indiziert werden (Ich denke da an Splatter).
Nur noch mal für's Protokoll: Das gilt so nicht unbedingt für trägerlose/online Medien. Das Angebot der USK für Onlinemedien ist im Grunde lediglich als eine Art Schutzgeld zu sehen.

"Durch diesen [Wahrnehmungsvertrag] erkennt der Anbieter bestimmte Verhaltensregeln an [bezahlt 3000€ pro Jahr] und im Gegenzug kann die USK als Schutzschild zwischen Anbieter und Aufsicht fungieren und den Anbieter damit bei der Verantwortlichkeit für seine Angebote entlasten."
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Re: Jugendschutz

Beitrag von Guru »

Chromanoid hat geschrieben: Nur noch mal für's Protokoll: Das gilt so nicht unbedingt für trägerlose/online Medien. Das Angebot der USK für Onlinemedien ist im Grunde lediglich als eine Art Schutzgeld zu sehen.

"Durch diesen [Wahrnehmungsvertrag] erkennt der Anbieter bestimmte Verhaltensregeln an [bezahlt 3000€ pro Jahr] und im Gegenzug kann die USK als Schutzschild zwischen Anbieter und Aufsicht fungieren und den Anbieter damit bei der Verantwortlichkeit für seine Angebote entlasten."
Das meinte ich u.a. auch mit komplex. Es lässt sich nichts in dem Bereich wirklich mit schnellen, einfachen Worten erklären.

@Kreditkarte: Ich hab grad gelesen das es von Wüstenrot eine Guthabenkreditkarte gibt die ab 7 Jahre erhältlich ist. Na, da freut sich aber Amazon UK :D
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