Markenrecht und Produkt/Firmenname

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Artificial Mind
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Markenrecht und Produkt/Firmenname

Beitrag von Artificial Mind »

Hallo liebe Community,

wir haben ein paar Fragen bezüglich der Namen von Produkten bzw. Firmen.
Und zwar wollen wir ein Produkt (unter anderem Spiel) entwickeln und dies auf einer Webseite veröffentlichen. Standardszenario also.
Jetzt die Frage: wie muss und sollte man den Namen schützen bzw. wie bekommt man am besten raus, ob man in Konflikte gerät?

Die Informationen, die wir im Internet von Markenrechtsblogs gefunden hatten waren gemischt. Einige sagten, es reicht etwas zu googlen und wenn man nichts findet, dann ist es schon nicht mehr fahrlässig.
(Hintergrund: Wenn man wegen der Marke verklagt wird und Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, ist der Geschäftsführer persönlich haftbar und nicht durch eine GmbH "geschützt")
Andere hingegen meinen, professionelle Markenrecherche inklusive Eintragung ist die Untergrenze.

Habt Ihr da konkrete Informationen oder Erfahrungen? Ich meine das ist doch echt der Standardfall: man hat sich ein Game ausgedacht, dazu einen Namen und möchte das jetzt auf einer Webseite vorstellen.

Und als Zusatzfrage:
Fällt man unter amerikanisches Recht (Sammelklagen, Produkthaftung, etc.), wenn auch Amerikaner das Spiel kaufen? (Weil man es ja z. B. online anbietet)
Und wie sehen Markenkonflikte mit dortigen Produkten aus?

Cheers
Mind
neon
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Re: Markenrecht und Produkt/Firmenname

Beitrag von neon »

Es gibt Markendatenbanken, wo du nachschauen kannst, ob die Marke (in DE oder international) vergeben ist. Schaue die Seite von DPMA an (Deutsches Paten und Markenamt), da kannst du auch kostenlos recherchieren und über die Kosten informieren. (sind mehrere Hunderte Euro für die Anmeldung).

Du hast eine GmbH? Wenn der Sitz der GmbH in Deutschland ist, dann gilt das deutsche Recht. Aber die Marken können auch International registriert sein oder in jeweiligen Länder, also musst du recherchieren.

Soll das Spiel kommerziell sein? Wenn du das nicht kommerziell anbietest, würde ich eine online Datenbankrecherche durchführen und wenn es keinen Treffer gibt, einfach veröffentlichen und im laufe der Zeit immer wieder nachschauen ob Marken mit deinem Namen registriert sind.

Bei kommerziellen Produkten und als GmbH würde ich einen Anwalt kontaktieren, den du eh als Unternehmen brauchst.
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Artificial Mind
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Re: Markenrecht und Produkt/Firmenname

Beitrag von Artificial Mind »

Vielen Dank schonmal für die Antwort.

Die DPMA haben wir schonmal ein wenig durchsucht, da sind auch immer noch eine ganze Menge Karteileichen drin.
neon hat geschrieben:Wenn du das nicht kommerziell anbietest, würde ich eine online Datenbankrecherche durchführen und wenn es keinen Treffer gibt, einfach veröffentlichen und im laufe der Zeit immer wieder nachschauen ob Marken mit deinem Namen registriert sind.
Ich glaube damit macht man sich das zu einfach. Man will doch nicht irgendwann zwischendurch seinen Namen ändern müssen. Die Werbung die man gemacht hat ist dann irgendwie etwas fehlgeleitet. Im schlimmsten Fall gibt es sogar ne Schadensersatzklage, weil man dem eingetragenen Produkt ja dadurch, dass die Leute nicht bei denen gekauft haben, Schaden zugefügt haben (oder so ähnlich würde die Argumentation laufen).

Abgesehen davon soll unser Produkt durch ein noch näher zu spezifizierendes Vermarktungsmodell auch Geld abwerfen. Noch ist nichts gegründet, aber eine UG (also "Mini"-GmbH) soll noch gegründet werden, allerdings lieber später als früher da dort auch schon einige Kosten und Pflichten mit einhergehen.

Was kann denn bei international registrierten Marken passieren? Schadensersatz? oder maximal soetwas wie ein "lokales Umbenennen"?
LONy
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Re: Markenrecht und Produkt/Firmenname

Beitrag von LONy »

Ich verstehe deine Bedenken und dass du das möglichst bald geklärt haben willst.
Wir hatten mal ein Browsergame mit 2k aktiven Spielern: Command and Destroy. Es war unter der Domain command-and-destroy.de erreichbar.
Blöderweise gibt es auch ein Spiel mit dem selben Namen für den Gameboy Advance. Unser Browsergame war vermutlich älter. Ich war allerdings der Domaininhaber und ich hatte dadurch immer ein mulmiges gefühl dabei ;) Schonmal weil bei Google wir vor dem GBA Spiel warten... trozdem haben wir in den 4-6 Jahren glücklicherweise nie Post von Nintendo bekommen.
Letztendlich hatten wir alle keine Zeit mehr unser Browsergame weiter zu entwickeln und haben es gelöscht/die Domain gekündigt.

DPMA ist auf jedenfall die richtige Anlaufstelle. Falls ich noch was weiß, lass ichs dich wissen.
neon
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Re: Markenrecht und Produkt/Firmenname

Beitrag von neon »

Artificial Mind hat geschrieben:V
Ich glaube damit macht man sich das zu einfach. Man will doch nicht irgendwann zwischendurch seinen Namen ändern müssen....
Abgesehen davon soll unser Produkt durch ein noch näher zu spezifizierendes Vermarktungsmodell auch Geld abwerfen. Noch ist nichts gegründet, aber eine UG (also "Mini"-GmbH) soll noch gegründet werden, allerdings lieber später als früher da dort auch schon einige Kosten und Pflichten mit einhergehen.
Gut zu hören, dass es hier Leute gibt, die ernsthaft Gründen wollen. Bin selbst mit einem Co-Founder an einem Startup dran und wollen dann auch als UG gründen. Und ich habe noch größere rechtliche Aspekte zu beachten, wegen user upload/sharing von assets. (Werde das Projekt hier bald vorstellen und nach dem Minimal Viable Product Prinzip aufbauen, also von wenig sourcecode bis volle Version public entwickeln um schnell auf user feedback zu reagieren. Ich würde euch das gleich raten)

Name müsst ihr eh wahrscheinlich ändern + Anwaltkosten + möglicher Schadenersatz, wenn jemand kommt und die Marke vor euch registriert und euch abmahnt und gewinnt, aber hab sowas nur bei großen Marken gesehen nie bei kleinen. (siehe Mojang-Bethesda Fall: Link) .
Ich würde so machen: Solange das Spiel kostenlos und in der Entwicklung ist, würde ich wie oben beschrieben machen. Also einfach auf der Homepage ohne Markenregistrierung veröffentlichen und immer wieder schauen, ob es eine Marke gibt. Gerade in der Anfangszeit sollte man flexibel sein und nicht auf Namen festhalten. Solange ihr ein Umsatzmodell habt oder eine UG gründet würde ich einen Anwalt kontaktieren und schauen was er rät, ob eine Markenregistrierung nötig ist. Einen Anwalt braucht ihr sowieso, weil die Standard UG-Musterprotokolle nur in seltenen Fällen alles abdecken, was für eine Gründung sinnvoll ist (z.B. wird nur ein Geschäftsführer erlaubt, keine Angaben darüber, was mit Anteilen der Gesellschafter passiert, die ausgeschieden sind etc.)
simbad
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Re: Markenrecht und Produkt/Firmenname

Beitrag von simbad »

Das DPMA nimmt dir Gebühren ja unter anderem ein und erstattet diese auch nicht, falls die Marke nicht eingetragen wird, weil sie auch Recherchen durchführen.
Nach der Registrierung besteht noch eine Einspruchsfrist damit andere ihr Recht geltend machen können. Sollte diese Frist verstreichen, ist der Name damit eigentlich sehr sicher registriert.
Hinzukommt, das die Registrierung von Marken mit dem Hintergedanken, diesen Namen dann gegen bares zu Verkaufen, geht seit ein paar Jahren nicht mehr. Wenn der Markeninhaber nicht nachweisen kann, das er da auch ein Produkt hat, wird der Eintrag gelöscht. Umgekehrt geht das natürlich auch, ihr benutzt einen Namen macht keine Namesregistrierung, ein anderer sieht das registriert und will euch verklagen, müsste er den Nachweis erbringen, das er dort tatsächlich ein Produkt hat, das die Marke tragen soll.
Bei der Registrierung wird immer eine Kontaktadresse hinterlegt. So werdet ihr, im Falle einer Registrierung, eh über alles informiert.

Die Aufwendungen für einen Anwalt, der euch da berät, ist in anbetracht der neuen EU-Regeln, eh einzuplanen. Aber ich glaube nicht, das ihr nach der Registrierung ein nennenswertes Problem haben werdet.

Ich bin natürlich kein rechtsgelehrter und dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich aus den tiefen meines Gedächtnisses hervor gekramt, als ich mir die Frage stellte ob ich denn eine Marke registrieren sollte oder nicht. Ich habe es nicht getan. Aber das Wissen darum ist immernoch vorhanden.
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Artificial Mind
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Re: Markenrecht und Produkt/Firmenname

Beitrag von Artificial Mind »

Schonmal vielen Dank, das klärt einige meiner Fragen und Bedenken!

Werden die meisten dieser Hobby-Projekte (und vll. auch einige Indie-Projekte) also einfach so online gestellt mit einem Namen bei dem man vorher höchstens mal geguckt hat, dass ihn niemand anderes hat?

Ein Bekannter von mir wurde jedenfalls schonmal für ein Game im Iphone App Store teuer abgemahnt weil das irgendwelche Namenskonflikte hatte, deswegen hab ich vielleicht etwas mehr Bedenken ;)
simbad
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Re: Markenrecht und Produkt/Firmenname

Beitrag von simbad »

Ihr müsst nur aufpassen, das zu dem Zeitpunkt, wo ihr euer Zeug öffentlich macht, die Marke in dem Gebiet, in dem ihr es öffentlich macht nicht schon vergeben ist. Das ist erstmal das wichtigste. Und dann den Anwalt nicht vergessen. Nur weil ich das hier so überzeugt Vortrage, heißt das nicht, das das auch heute noch so ist.
Vor ein paar Jahren hat die Eintragung einer einfachen Wortmarke in Deutschland alleine 300Euro gekostet, in der EU und damit in allen Ländern der EU gültig, 1500Euro. Nur mal so als Größenordnung. Die Kohle ist mit dem Antrag zusammen fällig, so war das beim DPMA.
Und wenn die dann der Meinung sind, das die Marke nicht eingetragen werden kann, dann ist die Kohle weg. Von daher ist es eh wichtig zu Wissen, was man machen kann und was nicht.
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Re: Markenrecht und Produkt/Firmenname

Beitrag von Chromanoid »

Vielleicht ganz interessant dazu:
Rechtstipp des Monats – Erhaltung und Verteidigung von Marken ist vielleicht ganz interessant dazu.

An Eurer Stelle würde ich mir nicht zu viele Gedanken machen. Die Marke kommt von ganz alleine und eine Marke kann auch ohne Eintragung bestehen. Domainnamen schnappen und mehr braucht es sicher erst mal nicht. Eine Recherche bei wipo DPMA und uspto sollte erst mal reichen.
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