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BGH hält an Verbot von Werbung für In-Game Items fest

Verfasst: 30.10.2014, 19:03
von Chromanoid
Interessante Neuigkeiten aus dem Free-To-Play-Geschäft: Der Bundesgerichtshof hat endgültig entschieden. Die In-Game-Werbung aus Runes of Magic richtet sich als direkte Kaufaufforderung an Kinder und ist damit nicht zulässig.
spielerecht.de hat geschrieben:Zu dieser Feststellung gelangte das Gericht aufgrund der informellen Ansprache mit “Du” und dem Gebrauch von Worten wie “pimpen” oder “aufzumotzen”, sowie dem Gebrauch von Anglizismen (womit implizit nur die Begriffe “pimp” und “Dungeon” gemeint sein können), was das Gericht alles als typisch für Kindersprache betrachtete.
Lest weiter auf spielerecht.de.

Falls ihr euch für Regelungen in diesem Bereich interessiert, sind in diesem Zusammenhang die vom britischen Office of Fair Trading herausgegebenen sich am EU Recht orientierenden Prinzipien zu empfehlen:
Principles for online and app-based games
Children’s Online Games
The Office of Fair Trading's Principles for Online and App-based Games: FAQs

Re: BGH hält an Verbot von Werbung für In-Game Items fest

Verfasst: 08.04.2016, 22:36
von Chromanoid
Neues Urteil:

KG Berlin: Nicht alle Computerspiele sind Kinderspiele – Keine verbotene Kinderwerbung für Onlinespiel
http://spielerecht.de/kg-berlin-nicht-a ... linespiel/