Lest weiter auf spielerecht.de.spielerecht.de hat geschrieben:Zu dieser Feststellung gelangte das Gericht aufgrund der informellen Ansprache mit “Du” und dem Gebrauch von Worten wie “pimpen” oder “aufzumotzen”, sowie dem Gebrauch von Anglizismen (womit implizit nur die Begriffe “pimp” und “Dungeon” gemeint sein können), was das Gericht alles als typisch für Kindersprache betrachtete.
Falls ihr euch für Regelungen in diesem Bereich interessiert, sind in diesem Zusammenhang die vom britischen Office of Fair Trading herausgegebenen sich am EU Recht orientierenden Prinzipien zu empfehlen:
Principles for online and app-based games
Children’s Online Games
The Office of Fair Trading's Principles for Online and App-based Games: FAQs