Lizenzen bei Veröffentlichung

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Raphael
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Lizenzen bei Veröffentlichung

Beitrag von Raphael »

Hallo! Demnächst möchte ich mein Projekt Voraca veröffentlichen. Es handelt sich dabei um eine Implementierung von Ray-Casting mit Hilfe von GLSL 3.3 und C++ im Rahmen meiner Bachelorarbeit. Dazu habe ich ein paar rechtliche Fragestellung, auf die ich gerne ein paar unverbindliche Antworten hätte. Folgender Fremdcode ist verwendet worden:
  • -AntTweakBar
    -RapidXML
    -picopng
    -GLFW
    -GLEW
    -GLM
Prinzipiell sind zwei verschiedene Versionen geplant:
1. Purer Quellcode
Die .h und .cpp werden ohne CMake oder Projektdateien zur Verfügung gestellt. Eine Readme gibt Anleitung, wie man es unter Win/Linux/Mac kompiliert (Windows und Linux funktionieren, bei Mac macht die AntTweakBar Probleme).
a) Was mache ich mit den Abhängigkeiten, soll ich sie mitliefern? Natürlich inklusive der jeweiligen Lizenzdateien. In meine Readme dann ebenso noch Informationen zu den Abhängigkeiten?
b) Unter welcher Lizenz empfehlt ihr mir meinen eigenen Code zu veröffentlichen? Es sollte verhindert werden, dass jemand ganze Dateien unter seinem Namen veröffentlichen kann. Gehört die Lizenz dann in den Kopf jeder Quellcodedatei?

2. Windows Binary:
Der Quellcode werden kompiliert als .exe in einer zip zur Verfügung gestellt.
a) GLM, RapidXML und picopng würden in die Binary eingebacken werden. Soweit ich die Lizenzen verstanden habe, geht es meist um die Weitergabe von Quellcode. Was macht man, wenn er in einer Binary steckt?
b) Bei GLEW wird in der Lizenz z.B. explizit die Weitergabe der Lizenzdatei auch bei einer binären Form gefordert. Darf ich sie dann in "GLEW-License.txt" oder ähnliches umbenennen?

Falls ihr zufälligerweise noch wirklich freie Volumendatensätze kennt, würde ich diese gerne als Testdatensatz mitliefern. PVM aus der Bibliothek von Stefan Röttger (http://www9.informatik.uni-erlangen.de/External/vollib/) können zwar importiert werden, vorher müssen sie aber mit einem extra Tool dekomprimiert werden. Das Tool wiederum muss man noch kompilieren, was nicht wirklich komfortabel für die Nutzer sein würde.
Danke :!:
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Raphael
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Re: Lizenzen bei Veröffentlichung

Beitrag von Raphael »

Als Motivation anbei ein Screenshot. Sobald es online ist, werde ich alles noch in einem Projektthread vorstellen 8-)
Dateianhänge
Screenshot aus Voraca. Volumen "MRI Head" von http://www9.informatik.uni-erlangen.de/External/vollib/.
Screenshot aus Voraca. Volumen "MRI Head" von http://www9.informatik.uni-erlangen.de/External/vollib/.
NytroX
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Re: Lizenzen bei Veröffentlichung

Beitrag von NytroX »

Hi,

schade, dass bisher keiner geantwortet hat.
Ich versuchs mal, aber unverbindlich, bin leider kein Anwalt :-)

1)
a)
Das kommt auf die Lizenzen an, da müsste drin stehen ob man sie redistributen darf. Falls ja, kannst du sie auch beim Source mitliefern, ich würde aber in jedem Fall klar kennzeichnen, welcher Code von dir ist und welcher nicht. Einfache Möglichkeit ist, die anderen libs in einen getrennten Ordner zu packen (z.B. "libs" oder "tpcl" (Third Party Core Libraries)).

b)
das ist eigentlich immer so, zwar können andere die libraries bei den meisten OpenSource Lizenzen mit ihren Projekten mitliefern, aber deine Lizenz und dein Copyright bleiben ja erhalten, und da steht ja dann dein Name drin.
ISC oder ZLIB sind immer gerne gesehen :-)
Edit: noch was vergessen: viele der OpenSource Lizenzen unterscheiden beim Haftungsausschluss nicht zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit, daher ist der Teil meist ungültig in Deutschland. Wenn du es kostenlos weitergibst, haftest du aber auch in Deutschland nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; nur wenn du Geld dafür haben willst und eine der bekannten OpenSource Lizenzen nimmst, bekommst du da ggf. Probleme...

2)
a)
zunächst mal ist wichtig zu wissen, dass das Urheberrecht nach der Berner Übereinkuft Übersetzungen einschließt. Das beinhaltet auch maschinelle Übersetzungen, z.B. durch einen Compiler. D.h. falls in der Lizenz nichts anderes angegeben ist, gilt für übersetzten Code das gleiche wie für die Sourcen. Achte darauf, dass die Lizenzen keine komischen Sachen für die Binaries verlangen; insbesondere die GPL ist da recht... ääh... besitzergreifend.

b)
siehe 2a) die Lizenz musst du immer mitliefern (ist auch gut für dich, wie bei 1b)
Aber ja, darfst du umbenennen:
"Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice,
this list of conditions and the following disclaimer in the documentation
and/or other materials provided with the distribution."
Wäre also auch ok, wenn du die Lizenz nur irgendwo in der Doku oder deiner Bachelor-Arbeit stehen hast.
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Raphael
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Re: Lizenzen bei Veröffentlichung

Beitrag von Raphael »

Danke für die ausführliche Antwort! Ich werde mich die Tage damit tiefer gehend beschäftigen und mein Projekt veröffentlichen ;)
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