Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

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xq
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Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

Beitrag von xq »

Hinweis: Diskussion wurde aus dem Jammer-Thread abgetrennt, der erste Beitrag findet sich noch dort: Re: Jammer-Thread

Fefe hatte dazu auch einen positiven Gedanken: Damit sind jetzt auch die Betreiber von Websites für die Malware verantwortlich, die über die Werbung, die sie schalten, verbreitet wird. Jedenfalls so in der Theorie.

Da denkt man sich, das 2016 nicht noch kaputter werden kann und da kommt das LG Hamburg und meint:
Bild

Das ZFX-Forum ist privat geschaltet, oder? :P
Zuletzt geändert von Chromanoid am 11.12.2016, 13:06, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Hinweis zur Moderation
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Chromanoid
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Re: Jammer-Thread

Beitrag von Chromanoid »

Ich glaube ZFX sollte das in keiner Weise betreffen, da hier ja auch kein Buch mehr beworben wird oder Werbung geschaltet wird. Bei spieleprogrammierer.de wäre ich da nicht so sicher...

Ich hab mir mal das Urteil durchgelesen, das klingt gar nicht so un­plau­si­bel :) https://www.spiritlegal.com/files/userd ... 040216.pdf

Es geht da ja um eine konkrete Verlinkung auf einen bestimmten Artikel/Beitrag. Ansonsten könnte man das Urheberrecht ja ziemlich einfach auf's Kreuz legen. Urheberrechtsverletzungen würden sonst durch "Mittelsmänner" leicht in Klicks/Geld umzuwandeln sein... Allerdings sollten entsprechende Verlinkungen nicht gleich zu Strafzahlungen führen. Aus meiner Sicht müsste es eine öffentlich geführte Datenbank für Urheberrechtsverletzungen geben. Dort könnte man entsprechende Ansprüche elektronisch geltend machen. Seitenbetreiber mit Gewinnabsicht könnten dann ihre Seite kostenlos von einem Crawler scannen lassen, der dann per Mail über problematische Links und Einbettungen informiert. Der Betreiber hätte dann eine gewisse Zeit, den Link zu entfernen. Er würde so seinen Pflichten bzgl. des Urheberrechts nachkommen. Ohne elektronische Unterstützung finde ich eine Prüfung für Seitenbetreiber in den meisten Fällen unzumutbar.

Was da in den Medien aus dem Urteil gemacht wird, ist aus meiner Sicht einfach Unfug und reißerische Übergeneralisierung.
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Tiles
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Re: Jammer-Thread

Beitrag von Tiles »

Es geht da ja um eine konkrete Verlinkung auf einen bestimmten Artikel/Beitrag.
Du meinst zum Beispiel in Google? :)
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Re: Jammer-Thread

Beitrag von NytroX »

Ja, wenn man sich das Urteil durchliest, macht das schon irgendwo Sinn.
Bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, muss ja vorher auch einiges passiert sein, und das wissen wir nicht (steht auch nicht explizit drin); so wie es für mich aussieht hat der Rechte-Eigentümer vorher auf den Verstoß hingewiesen, aber die Shop-Seite wohl den Link nicht entfernt. Aber man weiß es halt nicht.

Ist etwas komisch das Ganze; aber den Brief von Heise fand ich lustig (kann aber ja leider keinen Link posten, ich hab die schriftliche Bestätigung von Heise nicht, dass sie keine Urheberrechtsverstöße auf ihrer Seite haben; sonst kommt Steffen noch vor Gericht).
Aber mir ist da eine tolle Idee gekommen: ich poste irgendwo ein geschütztes Bild von mir als CC-BY und lasse es einen Kollegen ohne die Lizenzangabe "tweeten".
Dann warte ich auf viele re-tweets und/oder Back-Links, poste in allen Foren links da hin und starte die Abmahn-Welle. :twisted:
Solange ich nur die Eigentümer der Homepages mit den Links verklage, und nicht denjenigen, der das illegale Bild gebaut hat, ist mein Kollege ja anscheinend sicher.
Und dann setzen wir uns mit den Millionen zur Ruhe.

Edit: Stimmt, wir verklagen einfach Google, die machen das Urteil dann für uns alle rückgängig (das schlimme ist, das könnte funktionieren... :shock: )
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Krishty
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Re: Jammer-Thread

Beitrag von Krishty »

Ähm … ist es nicht viel gruseliger, dass hiermit Rechtsprechung existiert und angewendet wird, mit der quasi jede kommerzielle Webseite abgeschossen werden darf, wenn nur jemand klagt und den richtigen Richter erwischt?

Gegen Willkürjustiz würde sich das Volk auflehnen, also tut man Folgendes:
  1. ein Gesetz erlassen, gegen das jeder jederzeit verstößt (je schwammiger, desto besser)
  2. die Leute damit beruhigen, dass das doch niemand im Ernst für Bagatelldelikte anwenden würde (z.B. NytroX’ „… muss ja vorher auch einiges passiert sein“)
  3. wenn man das nächste Mal eine unliebsame Webseite abschießen will (Pirate Bay? Oder WikiLeaks, haben die nicht auch einen Shop?), sich direkt auf dieses Gesetz berufen
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In Deutschland gibt es so ein Gesetz übrigens schon betreffend Geldwäsche, aber Internet ist ja immer noch was anderes (was „rechtsfreies“, bis gestern jedenfalls).
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Re: Jammer-Thread

Beitrag von B.G.Michi »

Die Artikel des Herrn Fischer sind doch immer was nettes... Was passiert eigentlich wenn ich dann mit diesem Geld meine Steuern bezahle? Macht sich dann die Bundesrepublik Deutschland der Geldwäsche schuldig und wird mit Freiheitsstrafe von (bis zu) fünf Jahren bestraft? ;)
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Chromanoid
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Re: Jammer-Thread

Beitrag von Chromanoid »

Dass es stark auf das Gericht ankommt, finde ich ziemlich gruselig, ja, aber auf der anderen Seite auch ziemlich menschlich....

Wie bei Hehlerei finde ich das Konzept der Billigung auch beim Urheberrecht schon bedenkenswert. Ich würde mir für eigene Kreationen zumindest in einem kapitalistischen System schon ein Urheberrecht wünschen, daher finde ich das Abschaffen des Urheberrechts eher eine schlechte Option. Ab wann nimmt man aus eurer Sicht beim Verlinken eine Urheberrechtsverletzung billigend in Kauf? Den Unterschied zwischen mit und ohne Gewinnabsicht, finde ich dabei auch nicht unerheblich...
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Tiles
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Re: Jammer-Thread

Beitrag von Tiles »

Öhm, ich begehe doch keine Urheberrechtsverletzung wenn ich einen Link setze. Dann wäre wie gesagt Google dran. Denn die verlinken alles. Und das Internet funktioniert nun mal durch Links. Sollte man denen in Hamburg mal bei Gelegenheit erklären. Die Urheberrechtsverletzung hat nur der begangen der den illegalen Inhalt hochgeladen und online gestellt hat. Und der muss und kann belangt werden wenn das der Fall ist. Das ist zum Beispiel beim Filesharen der Fall wenn man urheberrechtlich geschütztes Material weiterverbreitet.

Was das LG Hamburg gemacht hat ist ein Urteil gegen das Grundgesetz von wegen Unschuldsvermutung. Die gehen wie bei der GEMA nun davon aus dass jeder Link erst mal illegal ist. Und ich muss nun als Privatperson polizeiliche Nachforschungen anstellen ob das vielleicht doch alles legal ist und ob ich das verlinken darf. Und das ist der Kasus Knaxus. Man müsste prakisch von jedem der Content zur Verfügung stellt erst mal eine eidesstattliche Versicherung einholen dass das Zeug unter dem Link legal ist.

Und wie schon das LG Hamburg selber zeigt funktioniert das schlicht nicht. Das hat ja Heise gleich im Anschluss getan, und damit bewiesen welch grosser Unfug das Urteil ist. Selbst das LG Hamburg gibt auf Nachfrage keine Antwort. Und das sind angeblich die Guten.

Achtung, ich begehe hier sehr wahrscheinlich einen Rechtsverstoss in dem ich das hier verlinke. Bitte verhaften sie mich umgehend:

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 67571.html

Wie zum Deibel soll ich denn dann rausfinden ob dieser Link nun legal oder illegal ist wenn noch nicht mal die Guten auf so eine Anfrage reagieren? Eine Hausdurchsuchung anordnen? Ich bin doch kein Cop. Ich wäre ja fast dafür das LG Hamburg mit Anfrage Mails zuzuschütten bis das Urteil wieder gekippt ist.

Nach dem Urteil muss ich als Webseiten- und Forenbetreiber auch noch Weltpolizei spielen und jeden neuen Link erst mal checken. Und checken langt ja nicht, ich muss SICHER sein dass ich da nicht falsches verlinke. Also Mail raus und auf die eidesstattliche Versicherung warten. Bei drei Gazillionen neuer Links pro Tag in einer Community kann das verflucht zeitintensiv werden. So viele Stunden hat der Tag einfach nicht. Und andersrum bist du als jemand der zu verlinkendes Material online stellt nun nur noch damit beschäftigt solche eidesstattliche Versicherungen auszufüllen und zurückzumailen. Bitte geben sie mir den Gnadenschuss ...

Was anderes wäre wenn mich jemand auffordert einen Link zu entfernen der auf illegales Material verweist. Das mache ich dann selbstverständlich. Aber darum gehts hier ja gar nicht. Es geht darum dass ich gleich im Vorfeld davon ausgehen muss dass jedes verlinkte Material erst mal illegal ist. Und das ist eben eine Umkehrung der Unschuldsvermutung. Und das ist nicht Rechtsstaatlich. (Ich frage mich immer noch wieso die GEMA genau das darf. Bananenrepublik Deutschland ... )
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Re: Jammer-Thread

Beitrag von Alexander Kornrumpf »

Krishty hat geschrieben:[*]ein Gesetz erlassen, gegen das jeder jederzeit verstößt (je schwammiger, desto besser)
Aber das Urheberrecht ist doch viel älter und das ist doch Teil des Problems, oder?
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Krishty
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Re: Jammer-Thread

Beitrag von Krishty »

Ja, aber jetzt haftest du ja sogar für Urheberrechtsverstöße anderer :)
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Chromanoid
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Re: Jammer-Thread

Beitrag von Chromanoid »

Tiles hat geschrieben:Öhm, ich begehe doch keine Urheberrechtsverletzung wenn ich einen Link setze. Dann wäre wie gesagt Google dran. Denn die verlinken alles. Und das Internet funktioniert nun mal durch Links.
Ganz so simpel, ist das doch nicht. Google zeigt viele Links nicht an. Und wenn Du Links setzt würdest Du Dich nur strafbar machen, wenn Du die verlinkten Daten auch hochgeladen hast? Das finde ich zu einfach.
Tiles hat geschrieben:Sollte man denen in Hamburg mal bei Gelegenheit erklären. Die Urheberrechtsverletzung hat nur der begangen der den illegalen Inhalt hochgeladen und online gestellt hat. Und der muss und kann belangt werden wenn das der Fall ist. Das ist zum Beispiel beim Filesharen der Fall wenn man urheberrechtlich geschütztes Material weiterverbreitet.
Und was wäre mit einer kommerziellen Suchmaschine, die gezielt illegal hochgeladene Inhalte listet? Das wäre dann nicht strafbar?
Tiles hat geschrieben:Was das LG Hamburg gemacht hat ist ein Urteil gegen das Grundgesetz von wegen Unschuldsvermutung. Die gehen wie bei der GEMA nun davon aus dass jeder Link erst mal illegal ist. Und ich muss nun als Privatperson polizeiliche Nachforschungen anstellen ob das vielleicht doch alles legal ist und ob ich das verlinken darf. Und das ist der Kasus Knaxus. Man müsste prakisch von jedem der Content zur Verfügung stellt erst mal eine eidesstattliche Versicherung einholen dass das Zeug unter dem Link legal ist.
Das stimmt doch gar nicht. Das Urteil geht explizit darauf ein, dass eine Absicht zur Gewinnerzielung wichtig ist. Mit Privatpersonen hat das also erst mal nicht so viel zu tun. Was wäre denn mit einer Blacklist, die man als kommerzieller Seiten-Betreiber mit den eigenen Links regelmäßig abgleichen soll? Finde ich irgendwie noch zumutbar.
Tiles hat geschrieben:Und wie schon das LG Hamburg selber zeigt funktioniert das schlicht nicht. Das hat ja Heise gleich im Anschluss getan, und damit bewiesen welch grosser Unfug das Urteil ist. Selbst das LG Hamburg gibt auf Nachfrage keine Antwort. Und das sind angeblich die Guten.
Das Argument der Praktikabilität finde ich im Gegensatz zu vielen anderen Argumenten sehr einleuchtend und wichtig. Ich sehe die Ideen zur Umsetzung einer praktikablen Lösung aber eben nicht bei den Gerichten. Das muss von der Exekutive kommen.
Tiles hat geschrieben:Achtung, ich begehe hier sehr wahrscheinlich einen Rechtsverstoss in dem ich das hier verlinke. Bitte verhaften sie mich umgehend:

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 67571.html

Wie zum Deibel soll ich denn dann rausfinden ob dieser Link nun legal oder illegal ist wenn noch nicht mal die Guten auf so eine Anfrage reagieren? Eine Hausdurchsuchung anordnen? Ich bin doch kein Cop. Ich wäre ja fast dafür das LG Hamburg mit Anfrage Mails zuzuschütten bis das Urteil wieder gekippt ist.
Tust Du eben nicht und Du musst auch nichts rausfinden, da Du hier nicht mit der Absicht zur Gewinnerzielung postest, so verstehe ich jedenfalls das Urteil.
Tiles hat geschrieben:Nach dem Urteil muss ich als Webseiten- und Forenbetreiber auch noch Weltpolizei spielen und jeden neuen Link erst mal checken. Und checken langt ja nicht, ich muss SICHER sein dass ich da nicht falsches verlinke. Also Mail raus und auf die eidesstattliche Versicherung warten. Bei drei Gazillionen neuer Links pro Tag in einer Community kann das verflucht zeitintensiv werden. So viele Stunden hat der Tag einfach nicht. Und andersrum bist du als jemand der zu verlinkendes Material online stellt nun nur noch damit beschäftigt solche eidesstattliche Versicherungen auszufüllen und zurückzumailen. Bitte geben sie mir den Gnadenschuss ...
Und genau diese Gedankengänge sind aus meiner Sicht reißerische Übertreibungen. Es geht ganz klar um Gewinnerzielungsabsicht und die ist bei Nutzern eines Forums in der Regel nicht gegeben. Ein kommerzieller Forenbetreiber müsste Links auf illegale Inhalte auf Anfrage oder bei Bemerken sicher entfernen, aber ich glaube nicht, dass ihn ein Gericht in der Pflicht sehen würde, jeden Link zu prüfen.
Tiles hat geschrieben:Was anderes wäre wenn mich jemand auffordert einen Link zu entfernen der auf illegales Material verweist. Das mache ich dann selbstverständlich. Aber darum gehts hier ja gar nicht. Es geht darum dass ich gleich im Vorfeld davon ausgehen muss dass jedes verlinkte Material erst mal illegal ist. Und das ist eben eine Umkehrung der Unschuldsvermutung. Und das ist nicht Rechtsstaatlich. (Ich frage mich immer noch wieso die GEMA genau das darf. Bananenrepublik Deutschland ... )
Ich glaube man muss als kommerzieller Seitenbetreiber nur glaubhaft machen können, dass man sich darüber Gedanken gemacht hat, ob die verlinkte Seite direkt illegale Inhalte beinhaltet und diese Gedanken dann zu einer Verneinung geführt haben. In diesem Fall war es ja so, dass der Antragsgegner der Verfügung eben genau diese Verantwortung kategorisch von sich gewiesen hat.
Krishty hat geschrieben:Ja, aber jetzt haftest du ja sogar für Urheberrechtsverstöße anderer :)
Das war doch schon immer so? Wenn ich in meinem Restaurant Musik von einer gebrannten CD abspiele (die CD habe ich von einem Freund bekommen und die Lieder sind einfach soo toll), um die Gäste zu erfreuen, dann ist das zurecht ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Sonst könnte man sich das Recht auch sparen. Hätte ich nichts gegen, dann würde ich aber auch auf das kapitalistische System, zumindest so wie es jetzt ist, verzichten wollen.
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Tiles
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Re: Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

Beitrag von Tiles »

Ah, gut dass es verschoben wurde. Spannendes Thema das. Auch wenn wir natürlich keine Juristen sind, und das eh nicht gelöst bekommen :)

Sorry wenn ich nicht auf jeden Punkt eingehen kann. Da würden wir uns verzetteln.
Und was wäre mit einer kommerziellen Suchmaschine, die gezielt illegal hochgeladene Inhalte listet? Das wäre dann nicht strafbar?
Ich vermute du meinst so Seiten wie The Pirate Bay.

Ja da gibts ja das Gesetz dass Links auf illegale Inhalte entfernt werden müssen. Das finde ich ja auch okay. Das bedeutet aber dass das erst jemand melden muss. Und dann trittst du in Aktion. Unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils eben.

Das Urteil vom LG Hamburg ist aber hier die Umkehr der Beweislast. Ich müsste erst beweisen dass die Links auf meiner Seite nicht illegal sind. Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils.
... aber ich glaube nicht, dass ihn ein Gericht in der Pflicht sehen würde, jeden Link zu prüfen.
Doch. Genau das verlangen sie gerade von allen kommerziell orientierten Webseiten auf denen irgend ein Link zu finden ist. Für jeden Link. Und wie gesagt ist schon Heise am LG Hamburg gescheitert als sie genau das probiert haben. Und das war nur ein Link.

Wir haben zum Beispile auf dem 3D Ring extra eine Rubrik mit Links auf Tutorials. Allein da stehen hunderte Links drin. Da jetzt jeden Link noch mal nachzuverfolgen und eine schriftliche Bestätigung einzuholen ist Irrsinn. Ich schätze mal dass ich bei 99% der Leute gleich im Spamordner lande und nie eine Antwort bekommen werde.

Und kommerziell bist du schon in dem Moment in dem du nur ein Werbebanner auf deiner Seite hast und/oder damit Geld verdienst. Das machts ja so problematisch.
Das war doch schon immer so? Wenn ich in meinem Restaurant Musik von einer gebrannten CD abspiele (die CD habe ich von einem Freund bekommen und die Lieder sind einfach soo toll), um die Gäste zu erfreuen, dann ist das zurecht ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Sonst könnte man sich das Recht auch sparen. Hätte ich nichts gegen, dann würde ich aber auch auf das kapitalistische System, zumindest so wie es jetzt ist, verzichten wollen.
Naja. In dem Moment hast du den illegalen Akt begangen indem du das abgespielt hast. Was hat das jetzt mit einem Link zu tun?
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Re: Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

Beitrag von Chromanoid »

Tiles hat geschrieben:Ah, gut dass es verschoben wurde. Spannendes Thema das. Auch wenn wir natürlich keine Juristen sind, und das eh nicht gelöst bekommen :)
Sehe ich auch so :)

Ich will als erstes noch mal auf das Abspielen der CD eingehen:
Tiles hat geschrieben:Naja. In dem Moment hast du den illegalen Akt begangen indem du das abgespielt hast. Was hat das jetzt mit einem Link zu tun?
Ich finde schon, dass das Abspielen einer CD ähnlich, wie das Setzen eines Links, eine Art Schaffung öffentlichen Zugangs ist. Der Abspielende könnte zudem behaupten, dass es ja nicht seine Verantwortung ist, zu prüfen, ob ihm gemachte Geschenke evt. illegale Wurzeln haben und dass er ja nicht prüfen müsse, ob es sich bei den Musikstücken evt. um lizenzpflichtige Stücke handelt. Wenn man hier keine Verantwortung beim Zugangsschaffenden sieht, dann würde das mit dem Urheberrecht aus meiner Sicht schnell zur Farce werden.
Tiles hat geschrieben:Ja da gibts ja das Gesetz dass Links auf illegale Inhalte entfernt werden müssen. Das finde ich ja auch okay. Das bedeutet aber dass das erst jemand melden muss. Und dann trittst du in Aktion. Unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils eben.

Das Urteil vom LG Hamburg ist aber hier die Umkehr der Beweislast. Ich müsste erst beweisen dass die Links auf meiner Seite nicht illegal sind. Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils.
Ich glaube das Urteil meint eher, dass der Verlinkende eine Verantwortung hat, zu prüfen ob ein Link illegale Inhalte enthält. Das finde ich erst mal richtig (siehe CD-Beispiel). Wenn man diese Verantwortung, wie der Antragsgegner, kategorisch ablehnt, signalisiert man doch, dass man mögliche Verletzungen des Urheberrechts, selbst bei Kenntnis eines Verstoßes, willentlich ignoriert hätte. Ich glaube ansonsten hätte das Gericht anders geurteilt.
Tiles hat geschrieben:Wir haben zum Beispile auf dem 3D Ring extra eine Rubrik mit Links auf Tutorials. Allein da stehen hunderte Links drin. Da jetzt jeden Link noch mal nachzuverfolgen und eine schriftliche Bestätigung einzuholen ist Irrsinn. Ich schätze mal dass ich bei 99% der Leute gleich im Spamordner lande und nie eine Antwort bekommen werde.

Und kommerziell bist du schon in dem Moment in dem du nur ein Werbebanner auf deiner Seite hast und/oder damit Geld verdienst. Das machts ja so problematisch.
Ich weiß nicht inwieweit ihr als Seitenbetreiber da in der Verantwortung steht. Ich würde zumindest davon ausgehen, dass ihr bei Hinweisen auf illegale Inhalte diese auch löschen müsst. Dem stimmst Du ja auch zu. Stell Dir aber nun mal vor, Du würdest eine Vorladung bekommen und sollst Dich dazu äußern, dass auf eurer Seite ein Link zu einer illegalen Webseite gepostet wurde. Dann würdest Du doch nicht sagen, Dir wäre niemals in den Sinn gekommen, dass Du da überhaupt irgendeine Verantwortung hast. Du könntest wahrscheinlich anhand von Beispielen deutlich machen, dass Du immer wenn Du Kenntnis von einem Link auf eine illegale Seite bekommen hast, entsprechend mit einer Löschung des Beitrags reagiert hast. Wenn ich das Urteil richtig verstehe, dann hätte das ausgereicht nicht belangt zu werden.
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Re: Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

Beitrag von Tiles »

Ich finde schon, dass das Abspielen einer CD ähnlich, wie das Setzen eines Links, eine Art Schaffung öffentlichen Zugangs ist. Der Abspielende könnte zudem behaupten, dass es ja nicht seine Verantwortung ist, zu prüfen, ob ihm gemachte Geschenke evt. illegale Wurzeln haben und dass er ja nicht prüfen müsse, ob es sich bei den Musikstücken evt. um lizenzpflichtige Stücke handelt. Wenn man hier keine Verantwortung beim Zugangsschaffenden sieht, dann würde das mit dem Urheberrecht aus meiner Sicht schnell zur Farce werden.
Der "Link" wäre in dem Fall aber nicht das abspielen der CD, sondern das Geschenk an sich. Darf ich jetzt keine Geschenke mehr annehmen weil ich eventuell illegale Geschenke bekomme? Sind jetzt alle Geschenkeschenker illegal bis eindeutig in jedem Einzelfall bewiesen ist dass die Schenkung legal ist? :)
Ich glaube das Urteil meint eher, dass der Verlinkende eine Verantwortung hat, zu prüfen ob ein Link illegale Inhalte enthält.
Ja, das wollen die. Und das ist eben genau die Beweislastumkehr. Weil erstens davon ausgegangen wird dass jeder Link illegal ist, und ich ihn gefälligst nachzuprüfen habe. Und es mich zweitens zu einem Polizisten erklärt der gefälligst alles und jeden auf seine Legalität zu überprüfen hat. Das ist doch gar nicht meine Aufgabe.
Ich weiß nicht inwieweit ihr als Seitenbetreiber da in der Verantwortung steht. Ich würde zumindest davon ausgehen, dass ihr bei Hinweisen auf illegale Inhalte diese auch löschen müsst. Dem stimmst Du ja auch zu. Stell Dir aber nun mal vor, Du würdest eine Vorladung bekommen und sollst Dich dazu äußern, dass auf eurer Seite ein Link zu einer illegalen Webseite gepostet wurde. Dann würdest Du doch nicht sagen, Dir wäre niemals in den Sinn gekommen, dass Du da überhaupt irgendeine Verantwortung hast. Du könntest wahrscheinlich anhand von Beispielen deutlich machen, dass Du immer wenn Du Kenntnis von einem Link auf eine illegale Seite bekommen hast, entsprechend mit einer Löschung des Beitrags reagiert hast. Wenn ich das Urteil richtig verstehe, dann hätte das ausgereicht nicht belangt zu werden.
Ja klar, da sind wir uns ja auch einig. Sobald mich da jemand auffordert einen Link zu entfernen weil er auf illegales Material verlinkt tue ich das auch. Aber wie gesagt da gehts um die Beweislastumkehr.

Das Urteil bedeutet dass ich alles und jeden erst mal unter Generalverdacht stellen muss. Und Links erst dann überhaupt erstellen/zulassen darf wenn ich mir zu 120% sicher bin dass das wirklich alles legal im Linkziel ist. Und wenn da nur eine Klammer im Impressum verbogen ist bin ich dran. Und das Urteil bedeutet übrigens auch dass derzeit so ziemlich alle Links illegal sind, weil nicht nachgeprüft. Und das nachzuprüfen ist schon allein vom Verwaltungsaufwand absoluter Irrsinn. Da muss ich schon wieder auf Heise verweisen, die haben das ja mal in der Praxis ausprobiert. Am Landgericht Hamburg. Mit einem Link. Und es hat nicht funktioniert.

Mal davon abgesehen, ich bin weder Polizist noch Jurist um das überhaupt fachlich beurteilen zu können. Speziell bei Lizenzkram gehts um absolute Feinheiten :)
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Re: Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

Beitrag von Chromanoid »

Tiles hat geschrieben:Weil erstens davon ausgegangen wird dass jeder Link illegal ist, und ich ihn gefälligst nachzuprüfen habe. Und es mich zweitens zu einem Polizisten erklärt der gefälligst alles und jeden auf seine Legalität zu überprüfen hat. Das ist doch gar nicht meine Aufgabe.
Das sehe ich anders. Wenn ich auf der Straße zwielichtige Händler schicke fast neue Fahrräder für 50 EUR verkaufen sehe, dann eines davon kaufe, dann billige ich Hehlerei. Ich weiß nicht inwiefern ich das dann bestrafen würde, aber es ist zumindest in Deutschland illegal. Genauso sehe ich das Setzen eines Links als bewusste Handlung, die man immer überdenken sollte, insbesondere wenn man sich durch das Setzen des Links auch nur entfernt und indirekt Einnahmen verspricht.

Ich verstehe nicht, wie Du das Beispiel mit der CD nicht einsiehst. Das Vorspielen eines Liedes, um es im eigenen Restaurant gemütlicher zu machen, setzt doch auch voraus, dass ich vorher erst mal prüfe, welche Musik ich da abspielen will und wo sie her kommt. Der Link ist in diesem Fall doch praktisch der Zugang zum Musikstück. Könnte man ja auch tatsächlich so handhaben - also ein kommerzieller Blog der Links auf schwarzkopierte MP3-Dateien postet. Müssen die Rechteinhaber sich bei diesem Blog einzeln melden und die entsprechenden Stücke monieren? Sollte der Blogbetreiber nicht auch so aufgrund seiner offensichtlich vorsätzlichen Verlinkung illegaler Inhalte haftbar gemacht werden? Das wäre nur möglich, wenn man dem Blogbetreiber einer Verantwortung beim Verlinken zuweist. Eine ähnliche Problematik besteht ja auch beim Jugendschutz.
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Re: Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

Beitrag von Tiles »

Ich verstehe nicht, wie Du das Beispiel mit der CD nicht einsiehst.
Hihi, mir gehts genauso mit dir. Wieso siehst du nicht ein dass wir hier Äpfel mit Birnen vergleichen? :D

Ich habe da einfach ne andere Meinung als du. Und daran ist doch auch gar nichts schlimmes. Aber deswegen sagte ich ja, ich denke nicht dass wir das hier gelöst bekommen :)

Warten wir einfach mal ab wann das Urteil kassiert wird, und mit welcher Begründung. Und ich bin der festen Überzeugung dass wir da nicht lang warten müssen. Denn in der Konsequenz dieses Urteils ist wie gesagt nun zum Beispiel Google illegal :)
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Re: Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

Beitrag von Chromanoid »

Tiles hat geschrieben:
Ich verstehe nicht, wie Du das Beispiel mit der CD nicht einsiehst.
Hihi, mir gehts genauso mit dir. Wieso siehst du nicht ein dass wir hier Äpfel mit Birnen vergleichen? :D
Ich habe da einfach ne andere Meinung als du. Und daran ist doch auch gar nichts schlimmes. Aber deswegen sagte ich ja, ich denke nicht dass wir das hier gelöst bekommen :)
Jo jo :) Ist immer wieder erstaunlich, wie man selbst glaubt das vermeintlich Offensichtliche zu sehen. :D
Die Konsequenz leite ich aus dem Urteil nicht ab, ich denke daher wird das noch ein bisschen dauern. Der Antragsgegner hat glaube ich auch aufgegeben, so dass eine echte Aufhebung des Urteils eh nicht möglich ist:
https://netzpolitik.org/2016/befuerchtungen-bestaetigt-erste-entscheidung-in-deutschland-nach-eugh-urteil-verschaerft-linkhaftung hat geschrieben:Laut Spirit Legal hat der Antragsgegner aber „die einstweilige Verfügung bereits als abschließende Entscheidung in der Sache akzeptiert“ – in diesem Fall wird es also zu keiner höchstrichterlichen Entscheidung kommen.
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Re: Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

Beitrag von Tiles »

Genau das was ich befürchtet habe. Noch nicht mal die "Guten" sichern Rechtsverbindlich zu dass mit dem verlinkten Inhalt alles in Ordnung ist, man also gefahrlos weil rechtssicher verlinken kann. Ein Tollhaus ^^

Ich begebe mich mal in die Gefahr der Abmahnung ...

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Re: Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

Beitrag von Chromanoid »

Das gleiche Problem besteht AFAIK übrigens beim Jugendschutz... jugendgefährdende Medien verstecken sich natürlich nicht so leicht wie Urheberrechtsverletzungen.
Aus meiner Sicht hat heise mit der Nachfrage mehr als seine Pflicht getan und könnte damit nicht bei Urheberrechtsverletzungen auf der Seite des LG Hamburg belangt werden.
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Ich finde ja das hier sehr unterhaltsam: https://blog.fefe.de/?ts=a6b41162
War mal MasterQ32, findet den Namen aber mittlerweile ziemlich albern…

Programmiert viel in ⚡️Zig⚡️ und nervt Leute damit.
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Re: Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

Beitrag von Tiles »

Naja, setzen ist ja juristisch bestimmt wieder was anderes als verwenden :D
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Thoran
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Re: Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

Beitrag von Thoran »

Ich denke, dass bei dieser Geschichte leider, kleine Nebenverdienste von Leuten wie uns hier im Forum praktisch abgewürgt werden. Sobald ich Werbung oder einen Shop für mein Indiespiel auf meir Homepage platziere, habe ich damit eine Gewinnerzielungsabsicht. D.h. von da an muss ich alle Webseiten, die ich verlinke, prüfen, ob Sie Urheberrechtsverltzungen enthalten. Da gibts mMn zwei Möglichkeiten:

1. Ich prüfe den gesamten Content der verlinkten Webseite selbst auf Urheberrechtsverletzungen.
2. Ich lasse mir vom Webseitenbetreiber schriftlich per Fax oder Postalisch versichern, dass seine Webseite sauber ist (machen bestimmt alle ;-) )

Und wenn mir nur irgendwo was durch die Lappen geht, oder im Nachhinein eine Urheberrechtsverletzung auf einer verlinkten Webseite entsteht, kann mich trotzdem ein Anwalt, der es gar nicht auf Recht abgesehen hat, sondern nur auf Kohle, abmahnen.

Und wie ist das mit Seiten die auf Seiten verlinken, die auf eine Seite mit Urheberrechtsverletzungen verlinken? Beispiel: ich verlinke hier auf einen Thread in spielegrammierer.de und dort würde durch dummen Zufall eine Werbung mit Urheberrechtsverletzungen eingeblendet, haftet dann der Betreiber dieses Forums auch? Ist ja auch egal Abmahnen kann man ihn in jedem Fall mal.
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Re: Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

Beitrag von Seraph »

Wuerde mich als Forums-Betreiber eine Versicherung eines jeden einzelnen Mitglieds, dass er alle seine Links vorher ueberprueft, rechtlich ueberhaupt absichern? Also die praktische Umsetzbarkeit mal aussen vorgelassen?

Und wie steht es um die Spammer, die es doch ab und an mal durch schaffen, irgendwelchen Muell posten, der natuerlich auch noch automatisch auf Facebook und Twitter veroeffentlicht wird.

Und waere die kommerzielle Absicht (wenn auch nicht meine) nicht durch diverse Threads schon gegeben, die Werbung fuer ihre Projekte/Produkte betreiben?

Ich sollte mir heute Abend wohl mal genauer ansehen, worum es bei dem Urteil wirklich geht, habe nur eben kurz eure Kommentare dazu ueberflogen gehabt.
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Re: Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

Beitrag von Tiles »

Wuerde mich als Forums-Betreiber eine Versicherung eines jeden einzelnen Mitglieds, dass er alle seine Links vorher ueberprueft, rechtlich ueberhaupt absichern?
Das ist ja der Hit dran: nö. Das Urteil ist so wie es grade dasteht einfach nicht umzusetzen. Das hat ja auch Heise schon bewiesen :)

Und da gibts auch gleich Nachschub. Um 12 heut Mittag gibts da wohl eine Live Diskussion drüber was man denn nun machen kann/muss/darf:

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 70513.html

Im Moment ist wohl einfach mal abwarten angesagt wie sich das Ganze weiterentwickelt.
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Re: Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

Beitrag von Tiles »

Habs mir mal angetan. Fazit: nicht in Panik verfallen. Aber im Zweifelsfall ist man grade einfach der Mops :)
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