Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

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Tiles
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Re: Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

Beitrag von Tiles »

Ich verstehe nicht, wie Du das Beispiel mit der CD nicht einsiehst.
Hihi, mir gehts genauso mit dir. Wieso siehst du nicht ein dass wir hier Äpfel mit Birnen vergleichen? :D

Ich habe da einfach ne andere Meinung als du. Und daran ist doch auch gar nichts schlimmes. Aber deswegen sagte ich ja, ich denke nicht dass wir das hier gelöst bekommen :)

Warten wir einfach mal ab wann das Urteil kassiert wird, und mit welcher Begründung. Und ich bin der festen Überzeugung dass wir da nicht lang warten müssen. Denn in der Konsequenz dieses Urteils ist wie gesagt nun zum Beispiel Google illegal :)
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Chromanoid
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Re: Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

Beitrag von Chromanoid »

Tiles hat geschrieben:
Ich verstehe nicht, wie Du das Beispiel mit der CD nicht einsiehst.
Hihi, mir gehts genauso mit dir. Wieso siehst du nicht ein dass wir hier Äpfel mit Birnen vergleichen? :D
Ich habe da einfach ne andere Meinung als du. Und daran ist doch auch gar nichts schlimmes. Aber deswegen sagte ich ja, ich denke nicht dass wir das hier gelöst bekommen :)
Jo jo :) Ist immer wieder erstaunlich, wie man selbst glaubt das vermeintlich Offensichtliche zu sehen. :D
Die Konsequenz leite ich aus dem Urteil nicht ab, ich denke daher wird das noch ein bisschen dauern. Der Antragsgegner hat glaube ich auch aufgegeben, so dass eine echte Aufhebung des Urteils eh nicht möglich ist:
https://netzpolitik.org/2016/befuerchtungen-bestaetigt-erste-entscheidung-in-deutschland-nach-eugh-urteil-verschaerft-linkhaftung hat geschrieben:Laut Spirit Legal hat der Antragsgegner aber „die einstweilige Verfügung bereits als abschließende Entscheidung in der Sache akzeptiert“ – in diesem Fall wird es also zu keiner höchstrichterlichen Entscheidung kommen.
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Tiles
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Re: Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

Beitrag von Tiles »

Genau das was ich befürchtet habe. Noch nicht mal die "Guten" sichern Rechtsverbindlich zu dass mit dem verlinkten Inhalt alles in Ordnung ist, man also gefahrlos weil rechtssicher verlinken kann. Ein Tollhaus ^^

Ich begebe mich mal in die Gefahr der Abmahnung ...

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 68292.html
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Chromanoid
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Re: Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

Beitrag von Chromanoid »

Das gleiche Problem besteht AFAIK übrigens beim Jugendschutz... jugendgefährdende Medien verstecken sich natürlich nicht so leicht wie Urheberrechtsverletzungen.
Aus meiner Sicht hat heise mit der Nachfrage mehr als seine Pflicht getan und könnte damit nicht bei Urheberrechtsverletzungen auf der Seite des LG Hamburg belangt werden.
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xq
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Re: Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

Beitrag von xq »

Ich finde ja das hier sehr unterhaltsam: https://blog.fefe.de/?ts=a6b41162
War mal MasterQ32, findet den Namen aber mittlerweile ziemlich albern…

Programmiert viel in ⚡️Zig⚡️ und nervt Leute damit.
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Tiles
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Re: Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

Beitrag von Tiles »

Naja, setzen ist ja juristisch bestimmt wieder was anderes als verwenden :D
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Thoran
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Re: Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

Beitrag von Thoran »

Ich denke, dass bei dieser Geschichte leider, kleine Nebenverdienste von Leuten wie uns hier im Forum praktisch abgewürgt werden. Sobald ich Werbung oder einen Shop für mein Indiespiel auf meir Homepage platziere, habe ich damit eine Gewinnerzielungsabsicht. D.h. von da an muss ich alle Webseiten, die ich verlinke, prüfen, ob Sie Urheberrechtsverltzungen enthalten. Da gibts mMn zwei Möglichkeiten:

1. Ich prüfe den gesamten Content der verlinkten Webseite selbst auf Urheberrechtsverletzungen.
2. Ich lasse mir vom Webseitenbetreiber schriftlich per Fax oder Postalisch versichern, dass seine Webseite sauber ist (machen bestimmt alle ;-) )

Und wenn mir nur irgendwo was durch die Lappen geht, oder im Nachhinein eine Urheberrechtsverletzung auf einer verlinkten Webseite entsteht, kann mich trotzdem ein Anwalt, der es gar nicht auf Recht abgesehen hat, sondern nur auf Kohle, abmahnen.

Und wie ist das mit Seiten die auf Seiten verlinken, die auf eine Seite mit Urheberrechtsverletzungen verlinken? Beispiel: ich verlinke hier auf einen Thread in spielegrammierer.de und dort würde durch dummen Zufall eine Werbung mit Urheberrechtsverletzungen eingeblendet, haftet dann der Betreiber dieses Forums auch? Ist ja auch egal Abmahnen kann man ihn in jedem Fall mal.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese gerne behalten.
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Re: Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

Beitrag von Seraph »

Wuerde mich als Forums-Betreiber eine Versicherung eines jeden einzelnen Mitglieds, dass er alle seine Links vorher ueberprueft, rechtlich ueberhaupt absichern? Also die praktische Umsetzbarkeit mal aussen vorgelassen?

Und wie steht es um die Spammer, die es doch ab und an mal durch schaffen, irgendwelchen Muell posten, der natuerlich auch noch automatisch auf Facebook und Twitter veroeffentlicht wird.

Und waere die kommerzielle Absicht (wenn auch nicht meine) nicht durch diverse Threads schon gegeben, die Werbung fuer ihre Projekte/Produkte betreiben?

Ich sollte mir heute Abend wohl mal genauer ansehen, worum es bei dem Urteil wirklich geht, habe nur eben kurz eure Kommentare dazu ueberflogen gehabt.
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Tiles
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Re: Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

Beitrag von Tiles »

Wuerde mich als Forums-Betreiber eine Versicherung eines jeden einzelnen Mitglieds, dass er alle seine Links vorher ueberprueft, rechtlich ueberhaupt absichern?
Das ist ja der Hit dran: nö. Das Urteil ist so wie es grade dasteht einfach nicht umzusetzen. Das hat ja auch Heise schon bewiesen :)

Und da gibts auch gleich Nachschub. Um 12 heut Mittag gibts da wohl eine Live Diskussion drüber was man denn nun machen kann/muss/darf:

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 70513.html

Im Moment ist wohl einfach mal abwarten angesagt wie sich das Ganze weiterentwickelt.
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Re: Links und Urheberrecht - LG HH 310 O 402/16

Beitrag von Tiles »

Habs mir mal angetan. Fazit: nicht in Panik verfallen. Aber im Zweifelsfall ist man grade einfach der Mops :)
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