Pflicht für Impressum und/oder Datenschutzerklärung

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Tiles
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Pflicht für Impressum und/oder Datenschutzerklärung

Beitrag von Tiles »

ich habe aber gesehen, dass der Server irgendwo IPs loggt (wahrscheinlich, um Besucher zu zählen).
Das macht jeder Server. Der Apache legt eine other_vhosts_access.log an. Da steht jeder Zugriff mit IP Adresse, Timestamp, Zugriffsmethode, Referrer, Browser und Browserversion, und noch zwei drei andere Kleinigkeiten. Mit IP, Timestamp und Geocaching könnest du tatsächlich eine bestimmte Person ausfindig machen. Und mit Referrer kannst du sehen wo der Kamerad vorher war.

Datenschutzrechtlich relevant wirds aber erst wenn du dieses Log statistisch auswertest. Um zum Beispiel deine monatlichen Zugriffszahlen auf ein bestimmtes File zu ermitteln. Webalizer, Piwik und Co. Aber in der Regel geschieht das anonym. Also eigentlich kein Grund zur Sorge.

Sorgen machen muss man sich erst wenn bei der Auswertung personenbezogene Daten rauskommen. Und richtig Mist ist wenn du ein Tool nimmst das die Daten Dritten zugänglich macht. Ich werde nie verstehen wie jemand freiwillig Google Analytics auf seine Seite loslassen kann.

Ach ja, es gibt inzwischen eine allgemeine Impressums und Datenschutzerklärungspflicht. Verdammte Bürokraten elende. Da würde ich also dringenst empfehlen dass du das irgendwo auf deiner Seite mit reinpackst.
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Krishty
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Re: [Projekt] Mein STL-Viewer

Beitrag von Krishty »

Ah, danke! Nein, eine allgemeine Impressumspflicht gibt es AFAIK nicht. Die gäbe es bei geschäftlichem Interesse – wofür das Schalten von Werbung oder das Bewerben eines Produkts ausreichen kann – aber das ist bei mir in keiner Weise vorhanden. Hat ja, wie gesagt, nicht einmal Google Analytics oder Facebook-Links.
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Tiles
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Re: [Projekt] Mein STL-Viewer

Beitrag von Tiles »

Datenschutzerklärungspflicht gibt es leider seit 2016 ...

Impressum, da bin ich mir nicht so sicher wo da die Grenzen liegen. Immerhin bewirbst du da deine Software, auch wenn sie nichts kostet :D

Ich würde da auf Nummer Sicher gehen :)
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Krishty
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Re: [Projekt] Mein STL-Viewer

Beitrag von Krishty »

Jeder Seitenbetreiber, der personenbezogene Daten auf seiner Seite verarbeitet,muss ab sofort über eine korrekte und aktuelle Datenschutzerklärung verfügen, die all diese Punkte vollständig abdeckt.
… das könnte nur die IP-Adresse sein, und wie du selber sagtest, werden Besucherzahlen anonym ausgewertet, also ist sie’s nicht.

Die Seite verweist übrigens auf ihren tollen Datenschutzerklärungsgenerator, der mit drei Werbenetzwerken verbunden ist (Google Analytics, Heap Analytics, Websiteoptimizer), drei Viertel der Punkte nur gegen Premium-Mitgliedschaft behandelt und am Ende nach einer E-Mail-Adresse fragt. Ich glaube nicht, dass man die ernst nehmen sollte.
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Tiles
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Re: [Projekt] Mein STL-Viewer

Beitrag von Tiles »

… das könnte nur die IP-Adresse sein, und wie du selber sagtest, werden Besucherzahlen anonym ausgewertet, also ist sie’s nicht.
Janee. Die Hornochsen haben das so ausgelegt dass schon das Loggen der IP datenschutzrechtlich relevant ist. Und das tut ja dein Apache bereits mit der other_vhotsts_access.log. Deswegen kann ja inzwischen jeder abgemahnt werden :)
Die Seite verweist übrigens auf ihren tollen Datenschutzerklärungsgenerator, der mit drei Werbenetzwerken verbunden ist (Google Analytics, Heap Analytics, Websiteoptimizer), drei Viertel der Punkte nur gegen Premium-Mitgliedschaft behandelt und am Ende nach einer E-Mail-Adresse fragt. Ich glaube nicht, dass man denen viel Glaube schenken kann.
Ich glaub mein Link war suboptimal XD
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Krishty
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Re: [Projekt] Mein STL-Viewer

Beitrag von Krishty »

https://www.ihk-wiesbaden.de/recht/rech ... en/1255572
Wer sich im Internet über eine Website oder eine Online-Plattform geschäftsmäßig präsentiert und damit sogenannte Teledienste anbietet, muss nach § 5 Telemediengesetz (TMG) bestimmte Informationen in einem Impressum angeben.
Nö.
Bei einem automatisierten Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten.
Gucken wir mal in die Definition von erheben:
https://www.datenschutz-wiki.de/3_BDSG_Kommentar_Absatz_3 hat geschrieben:Kein Erheben liegt vor, wenn sich der Datenbestand einer Stelle ohne ihr Zutun erweitert. Dazu zählen insbesondere die unverlangte Mitteilung und die unverlangte Zusendung von Daten
Das bloße Vorhalten von Empfangsvorrichtungen, wie Briefkästen, Fax-Geräten, E-Mail-Accounts oder Websites mit Eingabemöglichkeit, aber ohne inhaltlich konkretisierte Aufforderung (also etwa: „Für Mitteilungen“), ist kein Erheben der damit empfangenen Daten.
Also nö.

P.S.: Ich trenne das mal ab …
Zuletzt geändert von Krishty am 26.12.2017, 12:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Tiles
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Re: [Projekt] Mein STL-Viewer

Beitrag von Tiles »

EDIT, gute Idee mit dem abtrennen :)

Geschäftsmässig != Gewinnabsicht. Auch Hobbyseiten können geschäftsmässig sein. Deine Seite richtet sich an ein breites Publikum, nämlich an jeden der deinen Viewer runterladen möchte. Und somit wäre bei dir imho schon eine Impressumspflicht gegeben. Das ist geschäftsmässig. Und wie erwähnt langt es schon wenn dein Apache seine other_vhosts_access.log anlegt damit du eine Datenschutzerklärung einbauen musst. Da werden Daten erhoben. Da haben unsere Datenschutzbeauftragten ganze Arbeit geleistet -.-

Es geht ja nicht darum wie du das interpretierst. Ich würde so manchen Mist auch komplett anders interpretieren. Sondern wie wasserdicht das dann im Zweifelsfall vor Gericht ist, wie die das auslegen. Aber das musst natürlich du wissen. Mehr als sagen kann ich es dir nicht. Vielleicht liege ich ja auch komplett falsch, und die entsprechenden Richter würden sogar deiner Interpretation folgen. Aber vorher hättest du zumindest erst mal viel Ärger. Den man sich mit zwei Einträgen mühelos vom Hals halten kann :)
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TDK
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Re: Pflicht für Impressum und/oder Datenschutzerklärung

Beitrag von TDK »

Tiles, totaler Schwachsinn, den du da glaubst zu wissen.
Mich stinkts an, wenn Leute mit Halbwissen ein so sensibles Thema füttern!

Ob ein Impressum vorhanden sein muss, hängt schon von der Domain und dem Wohnsitz des Besitzers ab.
Dann ist in D ein Impressum solange nicht notwendig, solange es sich um eine "private Webseite" handelt.
Quasi ist ein Impressum in D nur dann erforderlich, wenn gewerbliches Handeln vorliegt (=> Selbstständigkeit oder Absicht).
Zum gewerblichen Handlung gilt jede Art von Umsatz. Daraus ergibt sich eine Pflicht zur Anmeldung einer Selbstständigkeit
und Angabe gegenüber dem Finanzamt über selbstständiges Einkommen und EÜR - zumindest im einfachsten Falle.

Eine andere Frage ist ein Impressum in der Software. Hier gilt: Der Urheber muss ersichtlich sein. Im einfachsten Fall hilft ein Link.
Bei kommerziellem Vertrag muss dabei z.B. im Handbuch ein Impressum verfügbar sein, an dem sich der Kunde wenden kann.

Neu ist ab 2018 -dank der EU mal wieder-, dass jede Webseite über eine Datenschutzerklärung gemäß EU-DGSVO verfügen muss.
Damit soll laut Firlefanzköppe aus Brüssel der Kunde über die Handlungen mit den Daten informiert werden, auch wenn keine vorliegen.
Weiter wird geregelt, das -außer technisch notwendige oder unabdingbare Kommunikation- die Nutzung der Daten zustimmungspflichtig ist.
Weiter muss geregelt werden, wie der Nutzer Informationen über seine gesammelte Daten erhält, bearbeiten und löschen lassen kann.
In der Datenschutzerklärung muss auch geregelt werden, wie der Nutzer einfach kontaktieren kann (z.B. per Mail).
Sofern die Webseite Nicht-Privat ist (Selbstständiger, Unternehmen, Organisation, e.V., ...), muss geklärt werden wie mit den Daten
umgegangen wird. Hierzu ist -neu- in jedem Fall ein Datenschutzbeauftragter zu stellen oder zu bestellen. Hier galt bis 2018, dass
ein Datenschutzbeauftragter erst ab 10 Mitarbeiter im Unternehmen pflichtig wird, sofern Daten aus dem Neuland verarbeitet werden.
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Krishty
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Re: Pflicht für Impressum und/oder Datenschutzerklärung

Beitrag von Krishty »

Danke für die Erläuterung, aber bitte lass Schwachsinn da raus. Tiles will mir genau so helfen wie du auch …
TDK hat geschrieben:Ob ein Impressum vorhanden sein muss, hängt schon von der Domain und dem Wohnsitz des Besitzers ab.
Dann ist in D ein Impressum solange nicht notwendig, solange es sich um eine "private Webseite" handelt.
Quasi ist ein Impressum in D nur dann erforderlich, wenn gewerbliches Handeln vorliegt (=> Selbstständigkeit oder Absicht).
Zum gewerblichen Handlung gilt jede Art von Umsatz. Daraus ergibt sich eine Pflicht zur Anmeldung einer Selbstständigkeit
und Angabe gegenüber dem Finanzamt über selbstständiges Einkommen und EÜR - zumindest im einfachsten Falle.
Du ziehst die Trennlinie bei Gewerbe/Selbstständigkeit im Sinne des Finanzamts – so hatte ich das ebenfalls verstanden. Ich habe aber durchaus auch gelesen, dass private Angebote als Telemediendienst gezählt werden können, wenn sie z.B. Beständigkeit aufweisen (Tiles hat sich das also nicht etwa bei den Haaren herbeigezogen). Viele Seiten betreiben da nur Panikmache. Kannst du mir eine empfehlen, die mir deutlich erklärt, wo die Trennlinie ist?
Eine andere Frage ist ein Impressum in der Software. Hier gilt: Der Urheber muss ersichtlich sein. Im einfachsten Fall hilft ein Link.
Bei kommerziellem Vertrag muss dabei z.B. im Handbuch ein Impressum verfügbar sein, an dem sich der Kunde wenden kann.
Danke dafür – das war bisher ja komplett außen vor. Ein HilfeÜber …„von Krishty entwickelt, <webseite>“ wäre da schon genug (zumindest habe ich selten mehr gesehen).
Neu ist ab 2018 -dank der EU mal wieder-, dass jede Webseite über eine Datenschutzerklärung gemäß EU-DGSVO verfügen muss.
Okay, hier bist du also noch rigoroser als Tiles. Da es um EU-Recht geht, muss die Datenschutzerklärung wahrscheinlich in jeder Sprache, die die Seite anbietet, abrufbar sein; nicht nur auf Deutsch?

Nachtrag zu den IP-Adressen: 1&1 hat den Server so voreingestellt, dass alle Logs nach höchstens sieben Tagen anonymisiert sind, indem die letzten drei Ziffern der IP-Adresse durch x ersetzt wurden.
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Tiles
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Re: Pflicht für Impressum und/oder Datenschutzerklärung

Beitrag von Tiles »

Tiles, totaler Schwachsinn, den du da glaubst zu wissen. Mich stinkts an, wenn Leute mit Halbwissen ein so sensibles Thema füttern!
Seufz. Was lässt dich denn denken dass dein Halbwissen auch nur einen Deut besser ist als meins? Und das auch noch ohne weitere Quellenangaben? :)

Die von mir verlinkte Seite mag suboptimal gewesen sein. Sie ist aber nur eine von vielen Seiten. Und der Tenor ist auf allen gleich. Und das unterscheidet sich an manchen Stellen doch ein wenig von dem was du hier erzählst.

Was ab Mai 2018 mit der neuen EU Verordnung kommt steht auf einem ganz anderen Blatt. Noch gelten die alten Gesetze. Und bei der neuen EU Verordnung sind wohl auch noch ein paar Klagen anhängig die ein paar Details klären müssen. Aber Danke für den Hinweis. So ein halbes Jahr ist ja auch schnell rum.
Quasi ist ein Impressum in D nur dann erforderlich, wenn gewerbliches Handeln vorliegt (=> Selbstständigkeit oder Absicht).
Und das ist Quatsch, sorry. Es geht nicht um Gewinnabsicht und Gewerblichkeit. Sondern um Geschäftsmässigkeit. Und das kann auch eine "private" Seite betreffen. Zumindest nach der alten Gesetzeslage. So sagt es auch meine oben verlinkte Quelle. Und auch so ziemlich jede andere Seite zum Thema sieht die Sache so. Und wie schon erwähnt langt dafür im Grunde ein öffentlicher Downloadlink auf irgendwas um die Seite geschäftsmässig zu machen. Und wenns dein erstes Hello World ist. So weiss ich das.

Wenn du da was anderes zu wissen meinst, immer her mit den Zitaten und Urteilen. Ich lasse mich gern durch Fakten überzeugen.

Fakt ist dass diese verdammten Gesetze so schwammig formuliert sind dass sich nicht mal die Fachleute wirklich sicher sind. Das geht schon bei der Definition einer privaten Seite los. Sobald du die nämlich ohne Passwort über http/https öffentlich aufrufen kannst ist die nicht mehr privat. Und wer Downloads anbietet handelt geschäftsmässig. Es gab sogar schon den Streit darüber ob denn nun ein eingebundenes Bild auf der Homepage schon als Download gilt.

Und deswegen, weil das eben alles so flutschig und schwammig ist, und weil Abmahnanwälte auch noch das kleinste Schlupfloch ausnutzen, gabs und gibts von mir den Rat auf der sicheren Seite zu bleiben und einfach beides auf die Webseite zu packen. Impressum und Datenschutzerklärung. Wenn es nicht nötig wäre aber trotzdem da steht schadet es nix, es ist kaum Aufwand, und schützt im Zweifelsfall vor einer Abmahnung, viel Arbeit und Ärger und hohen Kosten.
Da es um EU-Recht geht, muss die Datenschutzerklärung wahrscheinlich in jeder Sprache, die die Seite anbietet, abrufbar sein; nicht nur auf Deutsch?
Landessprache langt meines Wissens nach. Alles andere wäre bürokratischer irrs ... wait O_O
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Krishty
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Re: Pflicht für Impressum und/oder Datenschutzerklärung

Beitrag von Krishty »

Tiles hat geschrieben:Landessprache langt meines Wissens nach. Alles andere wäre bürokratischer irrs ... wait O_O
Die chinesische Version kann ich sicher unberührt lassen, weil das nirgends in der EU Landessprache ist. Aber Deutsch und Englisch brauchen wohl beide eine Erklärung, schätze ich …
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TDK
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Re: Pflicht für Impressum und/oder Datenschutzerklärung

Beitrag von TDK »

Krishty: Erwerbstätigkeit
Hängt nicht von Privat und Gewerblich ab sondern von der geschäftliche Handlung.
Definition z.B. siehe § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, weitere Verweise allgemein ins BGB.
Trifft das auf dich zu? Setzt du in irgendeiner Form Umsatz von deiner Webseite oder Diensten um?
Selbstständigkeit muss angemeldet sein (Gewerbeamt, Finanzamt). Diese erzwingt Buchführung und EÜR (einfacher Fall).
Das sind alles Merkmale und Pflichten eines Betreibers, der in jedem Fall nicht privat handelt.

Die Datenschutzerklärung ist auf der Webseite in den Sprachen vorzuhalten, die die Webseite anbietet.
Ein einzelner Beitrag in Englisch oder i.a.W. deutlich in der Minderheit der Beiträge verursacht das aber nicht.
In diesem Bereich wird es noch Klärung geben (wenn überhaupt). Verstehe aber nicht, wo das Problem ist.
Es ist damit zu rechnen, dass das TMG reformiert werden muss. Wie das Datenschutzgesetz Novelle 2018.

Weiter frage ich mich auch, wo das Problem ist, ein Impressum anzugeben? Meine private Anschrift im Internet
ist bei illegalen oder zweifelbaren Tätigkeiten oder Absichten natürlich blöd. Man kommt aber auch ohne
Impressum auf einer Webseite über eine who-is Angabe an euch, auch wenn man Umwege über Russland gehen muss.
Weiter haben Unternehmen verschiedene Möglichkeiten. Da ich eine .com Domain habe, kenne ich die Anrufe aus Brasilien...
Einfach eine Geschäftsadresse mieten und diese Angeben statt der des Unternehmens / des Selbstständigen.

Tiles: Ich habe bei dir wohl ins Schwarze getroffen.
Verlange von anderen nicht Rechenschaft über Verweise, die du selbst nicht lieferst. Verweise nicht auf eigene Quellen, die du nicht angibst.
Die Gesetze sind nicht schwammig. Die Lage ist eindeutig. Man muss nur die Bereiche mal verknüpfen und beachten,
dass nicht nur mehr nationale Gesetze sondern auch EU-Verordnungen höherrangig einzubeziehen sind.
Deine emotionale Schiene über Abmahnanwälte berührt mich so richtig... die machen meistens nur ihren "Job".
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Tiles
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Re: Pflicht für Impressum und/oder Datenschutzerklärung

Beitrag von Tiles »

Tiles: Ich habe bei dir wohl ins Schwarze getroffen.
Wat? Wie? Wo? Welches Schwarze? Also manche Leute ...
Verlange von anderen nicht Rechenschaft über Verweise, die du selbst nicht lieferst.
Läuft das schon unter alternative Fakten?

Ich zähle mal an der Stelle zusammen: Ich habe einen Link geliefert, in dem alles drinsteht. Von mir gabs also eine Quelle. Von dir kam genau gar nix. Und trotzdem machst du hier einen auf dicke Hose und fängst an rumzupöbeln.

Und du erzählst immer noch Unfug, sorry. Es geht bei der Impressumspflicht nicht um Erwerbstätiges Handeln. Sondern um Geschäftsmässigkeit. Das ist juristisch ein himmelgrosser Unterschied. Und noch mal, es langt ein einfacher Downloadlink um Geschäftsmässigkeit zu erlangen.
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Chromanoid
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Re: Pflicht für Impressum und/oder Datenschutzerklärung

Beitrag von Chromanoid »

Ich bin ja Fan von spielerecht.de. Die haben 2010 das hier zu neuen Vorgaben geschrieben: http://spielerecht.de/dl-infov-neue-inf ... -internet/
Als Dienstleistung gilt nach Artikel 4 Nr. 1 der Richtlinie jede selbständige Tätigkeit, die in der Regel gegen Entgelt angeboten wird – hierunter fällt etwa auch der Betrieb eines Onlinespiels oder gar die Bereitstellung von Informationen auf einer Website, auch wenn dies im Einzelfall kostenlos geschieht. Entscheidend ist, ob für solche Angebote “in der Regel” ein Entgelt verlangt wird, was – wie bei der Impressumspflicht – gelegentlich zu schwierigen Abgrenzungsfragen führen kann.
Eine andere interessante Seite ist Telemedicus.info, da finden sich spannende Artikel:
https://www.telemedicus.info/urteile/tag/Impressum konkret habe ich zum Thema da aber nichts gesehen.

Der Beitrag von Spielerecht führt außerdem hierher: http://www.linksandlaw.info/Impressumsp ... gaben.html Da sieht man klar wie die Impressumspflicht sich auch wandelt und man schwer auf Instinkt oder einmal erfahrenes zurückgreifen sollte. Siehe http://www.linksandlaw.info/Impressumsp ... n-alt.html für die alte Rechtslage. Wenn ich mir da die aktuelle Rechtslage anschaue bin ich mir recht sicher, dass Krishty's Seite mindestens unter die eingeschränkte Impressumspflicht fällt, also:
3. Fallgruppe: Eingeschränkte Impressumspflicht, § 55 I RStV

Gem. § 1 Abs. 4 TMG, § 55 Abs. 1 RStV haben Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, Name und Anschrift bzw. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten verfügbar zu halten. Diese Fallgruppe betrifft damit Webmaster, die von den beiden vorangegangen Fallgruppen nicht erfasst werden, also nicht nur rein persönlichen Zwecken dienende Webseiten betreiben, aber auch nicht geschäftsmäßig tätig sind, also auch keine Werbeanzeigen schalten. Damit kann als Fazit festgehalten werden: Die Gesetzesänderung lässt anonyme Webseiten nur in Ausnahmefällen zu. Zumindest Name und Anschrift muss praktisch jeder angeben. Bei den geschäftsmäßigen Angeboten kommt E-Mail-Adresse und Telefonnummer hinzu. Zu den erforderlichen Angaben aber gleich noch im Detail.
Allerdings muss man bei letzterer Seite berücksichtigen, dass die dort zuletzt vermerkten Urteile alle von 2010 sind :( da müsste man sich also noch mal aktuellere Links suchen.
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Re: Pflicht für Impressum und/oder Datenschutzerklärung

Beitrag von Tiles »

Danke für die Links. Die zeigen auch sehr schön was das für ein Minenfeld ist. So klar ist das alles eben gar nicht wie mancher meint.
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Re: Pflicht für Impressum und/oder Datenschutzerklärung

Beitrag von NytroX »

Hier mal eine Quelle der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf:
In der Theorie benötigt eine rein private Webseite kein Impressum, der Rundfunkstaatsvertrag regelt dies in §55 RStV eindeutig [...]. Besonders schön ist es, dass der RStV alleine auf die Zweckbestimmung abstellt: Wenn ein Telemediendienst „ausschließlich privaten Zwecken dient“, ist er von der generellen Impressumspflicht ausgenommen. Das heißt für mich ganz klar: Auch ein bezahltes Werbebanner lässt diesen Aspekt nicht schwinden, denn die Zwecksetzung „rein privat“ bleibt bestehen – finanziert wird alleine der private Aufwand, unternehmerische Tätigkeiten werden hierdurch ja nun noch nicht begründet.
https://www.ferner-alsdorf.de/it-recht_ ... orf__1142/


Weiterhin gibt es dazu auch ein interessantes Urteil, das sich Inhaltlich aber auf ein anderes Thema bezieht; hier geht es zwar um Blogs, aber ich denke es ist trotzdem relevant:
Das heisst im Umkehrschluss, dass man alleine mit der Frage nach dem Zweck, z.B. des individuellen Blog-Beitrags, zu beurteilen hat, ob sich im persönlichen/privaten Bereich bewegt wird. Die gerne angedachte Hintertüre, dass letztlich durch die gesamte Gestaltung des Blogs oder überhaupt die Berührung geschäftlicher Belange schon der persönliche/private Bereich verlassen wird, ist damit vom LG Köln abgelehnt.
https://www.ferner-alsdorf.de/it-recht_ ... orf__4992/


Trotzdem wird meist empfohlen, ein Impressum anzugeben (hier ein Zitat aus o.g. Link):
[...]rate ich jedem, ein Impressum bereit zu halten und hier mindestens Name und Anschrift anzubieten. Am klügsten ist es immer, den strengeren Regelungen des §5 TMG zu folgen, doch sehe ich das persönlich nicht als zwingend an und rate es rein Vorsichtshalber. Wer hier zu viel Angst hat seine Daten preis zu geben, sollte immer daran denken, dass man bei der DeNIC prinzipiell ohnehin alles abfragen kann.
Wobei ich persönlich letzterem nicht so ganz zustimme; klar kriegt man die Infos per DeNIC, aber nur mit zertifiziertem Zugriff und auf Nachfrage.
Steht die Adresse einfach auf der/einer Homepage, kann sie automatisiert erfasst werden (z.B. durch Crawler) - und das ist mMn nicht so das gelbe vom Ei.
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Re: Pflicht für Impressum und/oder Datenschutzerklärung

Beitrag von Thoran »

NytroX hat geschrieben:aber nur mit zertifiziertem Zugriff und auf Nachfrage.
Also ich weiß nicht, wie du das genau meinst, aber ich kann auf meine Domaindaten bei Denic über ein simples Webformular zugreifen, dass durch ein veraltetes Captcha-System vor Botzugriffen schützen soll. Ich denke jeder moderne Bot kann mit solchen Captchas umgehen. Von daher kann man davon ausgehen, dass die eigenen Adressdaten über die Denic "frei" verfügbar sind.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese gerne behalten.
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Re: Pflicht für Impressum und/oder Datenschutzerklärung

Beitrag von Tiles »

Ah, die haben Denic inzwischen zumindest ein wenig abgesichert. Wobei sicher, hihi. Ich musste grade nur ein recht einfaches Captcha lösen. Und nen Haken setzen dass ich ein berechtigtes Interesse habe. Und ich denken das kriegen inzwischen auch Bots hin :)
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Re: Pflicht für Impressum und/oder Datenschutzerklärung

Beitrag von Krishty »

1&1 bietet anonyme Domains an, allerdings nicht für .de. Dann steht 1&1 im Eintrag, und sie leiten alle Anfragen an den tatsächlichen Inhaber weiter.
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Re: Pflicht für Impressum und/oder Datenschutzerklärung

Beitrag von Tiles »

Wirklich anonyme Domains gibts schon eine ganze Weile nicht mehr wies aussieht.

Und auch eine anonyme Domain entbindet dich leider nicht von der Impressumpflicht. Dann leitet ein Abmahner halt die Post erst zu 1&1 weiter, und die dann zu dir. Wobei, brauchen sie ja nicht mal, du hast ja freundlicherweise schon eine Email Adresse auf deiner Seite angegeben :)
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Re: Pflicht für Impressum und/oder Datenschutzerklärung

Beitrag von Krishty »

„Anonym“ ist wohl das falsche Wort. „Indirekt“ wäre besser.
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