https://www.ferner-alsdorf.de/it-recht_ ... orf__1142/In der Theorie benötigt eine rein private Webseite kein Impressum, der Rundfunkstaatsvertrag regelt dies in §55 RStV eindeutig [...]. Besonders schön ist es, dass der RStV alleine auf die Zweckbestimmung abstellt: Wenn ein Telemediendienst „ausschließlich privaten Zwecken dient“, ist er von der generellen Impressumspflicht ausgenommen. Das heißt für mich ganz klar: Auch ein bezahltes Werbebanner lässt diesen Aspekt nicht schwinden, denn die Zwecksetzung „rein privat“ bleibt bestehen – finanziert wird alleine der private Aufwand, unternehmerische Tätigkeiten werden hierdurch ja nun noch nicht begründet.
Weiterhin gibt es dazu auch ein interessantes Urteil, das sich Inhaltlich aber auf ein anderes Thema bezieht; hier geht es zwar um Blogs, aber ich denke es ist trotzdem relevant:
https://www.ferner-alsdorf.de/it-recht_ ... orf__4992/Das heisst im Umkehrschluss, dass man alleine mit der Frage nach dem Zweck, z.B. des individuellen Blog-Beitrags, zu beurteilen hat, ob sich im persönlichen/privaten Bereich bewegt wird. Die gerne angedachte Hintertüre, dass letztlich durch die gesamte Gestaltung des Blogs oder überhaupt die Berührung geschäftlicher Belange schon der persönliche/private Bereich verlassen wird, ist damit vom LG Köln abgelehnt.
Trotzdem wird meist empfohlen, ein Impressum anzugeben (hier ein Zitat aus o.g. Link):
Wobei ich persönlich letzterem nicht so ganz zustimme; klar kriegt man die Infos per DeNIC, aber nur mit zertifiziertem Zugriff und auf Nachfrage.[...]rate ich jedem, ein Impressum bereit zu halten und hier mindestens Name und Anschrift anzubieten. Am klügsten ist es immer, den strengeren Regelungen des §5 TMG zu folgen, doch sehe ich das persönlich nicht als zwingend an und rate es rein Vorsichtshalber. Wer hier zu viel Angst hat seine Daten preis zu geben, sollte immer daran denken, dass man bei der DeNIC prinzipiell ohnehin alles abfragen kann.
Steht die Adresse einfach auf der/einer Homepage, kann sie automatisiert erfasst werden (z.B. durch Crawler) - und das ist mMn nicht so das gelbe vom Ei.