Bin kein Rechtsanwalt, also alles "soweit ich weiß" und ohne Garantie.
Ich kann die Idee grundsätzlich verstehen und halte sie auch für gut.
Wenn man Software verkauft und als Produkt anbietet, sollte man auch dafür haften.
Insbesondere bei Firmen wie Apple ist es halt so, dass ihr Produkt aus Hardware+Software besteht, und sie quasi ein Gesamtprodukt bereitstellen. Deshalb auch die abgeschlossenen Systeme. Und dann ja, bitte auch haften dafür.
Das Problem ist wie immer: die Details. Ist halt die Frage in wieweit einen das behindert oder nicht; für kommerzielle Software kann ich das durchaus verstehen.
Bei Open-Source ist das aber aktuell auch schon problematisch: man muss seine Dependencies halt kennen, und das ist aktuell echt nicht gut.
Jeder bindet Quatsch von irgendwem ein und kontrolliert einfach nix. Das ist auf jeden Fall nicht gut. Aber die Frage ist, ob sich das durch so ein Gesetz lösen lässt.
Grundsätzlich kann man aber schonmal sagen, dass man sowieso haftbar gemacht werden kann.
Die gängigen Klauseln z.B. in der MIT Lizenz sind in Deutschland auch nach aktuellem Stand teilweise ungültig, weil man z.B. für grobe Fahrlässigkeit IMMER haftet, egal was in der Lizenz steht.
Und es spielt nicht mal eine Rolle, ob die Software frei verfügbar gemacht wird.
Eventuell gibt es da eine Ausnahme.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32024L2853 Absatz (14)
Um Innovation und Forschung nicht zu behindern, sollte diese Richtlinie nicht für freie und quelloffene Software gelten, die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird, da Produkte, die auf diesem Wege entwickelt oder bereitgestellt werden, per definitionem nicht in Verkehr gebracht werden. Die Entwicklung einer solchen Software oder die Mitwirkung an einer solchen Software sollten nicht als Bereitstellen auf dem Markt verstanden werden.
Einige Probleme, die ich sehe:
Software wird lizenziert, nicht verkauft. Was ist, wenn ich in der Lizenz die Haftung ausschließe? Was ist, wenn ich da reinschreibe: Datensicherheit beträgt 99%, also zu 99% gehen ihre Fotos auf dem Online-Drive nicht verloren. Was ist dann mit Haftung bei den 1%? Mein Produkt sagt ja damit implizit, dass ich 3-mal im Jahr den Kram löschen darf...
Und sowas hier kann mMn sehr unterschiedlich aufgefasst werden:
Die Beurteilung der Fehlerhaftigkeit sollte eine objektive Analyse der Sicherheit, die die breite Öffentlichkeit erwarten darf, umfassen und sich nicht auf die Sicherheit beziehen, die eine bestimmte einzelne Person erwarten darf
Software hat Bugs, dass ist bekannt. Welche Fehlerfreiheit darf ich also erwarten?
PS: Bissel schade dass das Video in den Quellen nicht die Richtlinie hat, oder ich hab den Link nicht gefunden :-/