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Mitarbeit für Minderjährige

Verfasst: 05.01.2011, 15:07
von Arthr702
Hey Leute,

Ich hab an euch eine kurze Frage, die bei uns im Projektforum für ziemlich viel Diskussionsstoff sorgt. Und zwar geht es um die Bewerbung eines 13-Jährigen bei der Mitarbeit unseres Projektes. Da wir aber mittelalterliche Kämpfe darstellen wollen (wohl auch mit Blut) ist jetzt die Frage wie das mit dem Jugendschutz steht. Unser Spiel soll (wir hoffen es alle) auch an die Öffentlichkeit gehen. Wie seht ihr das, wird es irgendwelche rechtlichen Konsequenzen geben wenn das rauskommen soll?

Grüße
Arthr702

Re: Mitarbeit für Minderjährige

Verfasst: 05.01.2011, 15:36
von Aramis
Ich bezweifle, dass ihr da Probleme kriegen werdet. Erstens interessiert es niemanden, wer alles an einem Spiel mitgemacht hat. Was zaehlt und fuer den Gesetzgeber zu schuetzen ist, ist die Spielerschaft (der Betreffende wird ja wohl auch nicht gerade in einem Internetforum fuer besorgte Eltern herumposaunen, dass er fuer euch blutige Gemetzel bastelt – solltest du da ernsthafte Gefahr sehen, ist er eventuell nicht der Richtige fuer euch). Zweitens werdet ihr ja wohl nicht morgen fertig sein. Wenn der Betreffende zum Zeitpunkt der Veroeffentlichung wenigstens 16 ist, wird es noch weniger relevant sein.

Wie immer: IANAL. Wenn ihr das wirklich 100% wasserdicht braucht, zieht einen Anwalt hinzu.

Gruss, Alex


PS: Am einfachsten waere es evtl. die Eltern/Erziehungsberechtigten des Betreffenden zu fragen bzw. eine schriftliche Erklaerung zu fordern. Wenn ich es mir recht ueberlege, liegt es vollstaendig im Ermessen der Erziehungsberechtigten ob ein 13jaehriger an seinem Rechner Blut zusammenpixelt. Mit Jugendschutz sollte das juristisch nichts zu tun haben.

Re: Mitarbeit für Minderjährige

Verfasst: 06.01.2011, 13:51
von odenter
Eine Einwilligung der Eltern ist sicher zu empfehlen. Selbst wenn die ganze Nummer auf freiwilliger Basis läuft, ich weiss das Eltern Kindern das Arbeiten untersagen können z.B. wenn Schulnoten zu schlecht sind etc., da sind dann auch schnell mal Verträge unwirksam die ggf. mit den Minderjährigen geschlossen wurden.