Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

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starcow
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Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von starcow »

Abend zusammen :-)
Ich überlege mir gerade, ob ich mir ein altes Photoshop 7.0 gebraucht kaufen soll. Es würde wohl für viele Aufgaben ausreichen - und irgendwie steh ich voll auf alte vintage Software :-). Die Frage ist einfach, ob man es auf Win7 zum laufen bekäme.

Ich hatte mal meine alte Photoshop 5.5 LE Version versucht zu starten. Das ging aber nicht.
Von was hängt das denn konkret ab? Die 32-Bit Binaries müssten ja eigentlich auf einem 64-Bit Windows System laufen, oder? Vielleicht zur Not in einer VM? Ich kenn mich mit dem Thema leider nicht aus...

Gruss, starcow
Zuletzt geändert von starcow am 02.05.2022, 09:48, insgesamt 1-mal geändert.
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gombolo
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Re: Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von gombolo »

Ich nutze PaintShop Pro7 auf einem Windows10-Rechner. Beim Start kommt eine Fehlermeldung, aber die Software ist danach voll einsatzfähig :D

zu deinem Problem ->

https://fixthephoto.com/de/adobe-photos ... enlos.html
Mit welchem Betriebssystem ist Photoshop 7.0 kompatibel?
Photoshop 7.0 funktioniert unter Windows 10 x64 ohne Kompatibilitätsmodi. Das einzige große Problem besteht darin, dass Sie 1 TB oder weniger freien Speicherplatz auf einer Festplatte benötigen. Andernfalls funktioniert Photoshop 7.0 überhaupt nicht.
Mein aktuelles Projekt -> FirstStrike PLAY THE DEMO

BOSSFIGHT -> schau dir das Video an

MAL SEHEN -> Rakete

WAS ICH SONST SO MACHEN -> Grafik und Design
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marcgfx
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Re: Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von marcgfx »

Photoshop 6.0 von ~2000 lief auf Windows 7
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starcow
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Re: Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von starcow »

Danke euch für die Tipps! Wieso lief eigentlich die Version 5.0 nicht? War das vielleicht noch ein 16-Bit Programm? An was kanns den grundätzlich scheitern?
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Chromanoid
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Re: Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von Chromanoid »

Das Adobe CC Foto Angebot mit 11 EUR pro Monat kennst Du?

edit: Das hier kennst Du :)? https://macos8.app/ Obwohl ich Photoshop damals unter Windows benutzt habe, hatte ich ziemliche Flashbacks :)
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starcow
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Re: Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von starcow »

Ja, das Angebot kenne ich - danke Chromanoid :-)
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MR99
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Re: Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von MR99 »

Wenns auf Windows 11 läuft, dann doch bestimmt auch auf 7 😉

Bild

Installation ging auch ohne Probleme. Was ich alles aufhebe... 😂
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starcow
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Re: Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von starcow »

Ah, sehr cool! Vielen Dank für's austesten! :-) Jetzt muss ich nur noch eins ergattern... Ich hoffe das klappt. Die Windows Vollversionen sind wohl mittlerweile eher rar.
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Re: Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von MR99 »

starcow hat geschrieben: 03.05.2022, 00:43 Jetzt muss ich nur noch eins ergattern... Ich hoffe das klappt. Die Windows Vollversionen sind wohl mittlerweile eher rar.
Ja, da gibt's wahrscheinlich nicht mehr viele von. CDs sind leider nicht gerade für die Ewigkeit gemacht, aber welcher Datenträger ist das schon.

Bei solcher antiken Software lohnt sich vielleicht ein Blick ins Software-Archiv, unter archive.org, da findet man gerne mal über 20 Jahre alte Software. Ob sich PS7 allerdings noch "normal" benutzen lässt, hab ich jetzt nicht getestet. Die Kantenglättung an den Schriftarten bspw. scheint nicht mehr besonders "sauber" zu funktionieren - ist aber auch kein Wunder, da sich die Dateiformate ja auch mal weiterentwickelt haben.
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Re: Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von starcow »

Interessant. So wirklich legal wäre das dann aber nicht - oder sehe ich das falsch? Läuft man da zudem nicht Gefahr, sich was bösartiges auf den Rechner zu holen?

LG, starcow
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mrz
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Re: Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von mrz »

Würde CS2 nehmen. Bekommt man ab und an gebraucht um die 50.
Brauchen tust du den Key aber nicht. Er legalisiert und berechtigt dich die Version von Adobe zu verwenden:
https://www.chip.de/downloads/Photoshop ... 62951.html

CS2 funktioniert unter Win 10 und Windows Server 2019 grundsätzlich.
Es gibt ein Bug mit dem Fensterfokus und Fensterpositionen. Im schlimmsten Fall
muss man ein Fenster mal mit ALT+F4 schliessen oder zB wird der Speicherdialog manchmal
im nicht-sichbaren Bereich geöffnet. Denn muss man dann halt mit Shortcuts holen.
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Re: Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von MR99 »

starcow hat geschrieben: 03.05.2022, 09:44 Interessant. So wirklich legal wäre das dann aber nicht - oder sehe ich das falsch?
Theoretisch sind laut Lizenzvereinbarung grundsätzlich alle Versionen illegal, die man nicht bei Adobe oder einem autorisierten Händler gekauft hat. Das gilt, wenn man es genau nimmt, auch für CDs die weiterverkauft werden. Der von mrz verlinkte Download der CS2 bei CHIP ist laut Hinweis (ganz unten) ebenfalls nur für ehemaliger Käufer der CS2.

Mittlerweile ist es nun aber so, dass es absolut niemanden mehr interessiert, wo du 20 Jahre alte Software hernimmst und was du damit tust. Adobe bezahlt seine Anwälte sicher nicht dafür, um das Internet nach uralten Versionen zu durchsuchen - die haben mit ihren aktuellen Raubkopien mehr als genug zu tun 😉
starcow hat geschrieben: 03.05.2022, 09:44 Läuft man da zudem nicht Gefahr, sich was bösartiges auf den Rechner zu holen?
Wenn man die gesuchte Software als ISO oder ZIP herunterlädt und bspw. mit WinRAR entpackt, bleibt auch das Änderungsdatum der Dateien erhalten. Wenn dort also bei PS7 irgendwas um 2002 steht, könnte da höchstens ein 20 Jahre alter Virus drin sein 😂😂😂
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Re: Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von mrz »

MR99 hat geschrieben: 03.05.2022, 16:19 Theoretisch sind laut Lizenzvereinbarung grundsätzlich alle Versionen illegal, die man nicht bei Adobe oder einem autorisierten Händler gekauft hat. Das gilt, wenn man es genau nimmt, auch für CDs die weiterverkauft werden. Der von mrz verlinkte Download der CS2 bei CHIP ist laut Hinweis (ganz unten) ebenfalls nur für ehemaliger Käufer der CS2.
Mittlerweile können gebrauchte Softwarelizenzen in der EU mit gutem Gewissen erwerbt und legal verwendet werden.
Egal was der Softwarehersteller in den Vertrag geschrieben hat. Wir sind im Jahr 2022.
Wenn der Softwarehersteller explizit ein Weiterverkauf via Lizenzvertrag verbietet, dann ist der Vertrag ungültig.
Was man nicht darf ist die Lizenz "teilweise" verkaufen.
Wenn man also zB ein Multiuserlizenz hat kann man die nicht aufteilen und teilweise verkaufen oder so.
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Re: Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von MR99 »

mrz hat geschrieben: 03.05.2022, 16:43 Wenn der Softwarehersteller explizit ein Weiterverkauf via Lizenzvertrag verbietet, dann ist der Vertrag ungültig.
Das trifft dann wahrscheinlich auf einen Großteil der Lizenzvereinbarungen zu 😅

Hier die von PS7 aus dem Ordner "Rechtshinweise":
ADOBE
Lizenzvertrag für Endbenutzer
Bitte senden Sie die beiliegenden Registrierungsformulare ausgefüllt zurück, um sämtliche Vorteile der Registrierung nutzen zu können.
BENUTZERHINWEIS: BITTE LESEN SIE DIESEN LIZENZVERTRAG SORGFÄLTIG DURCH. WENN SIE DIE SOFTWARE IN TEILEN ODER VOLLSTÄNDIG VERWENDEN, AKZEPTIEREN SIE ALLE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES, EINSCHLIESSLICH UND IM BESONDEREN DIE FOLGENDEN EINSCHRÄNKUNGEN: (a) VERWENDUNG GEMÄSS ABSCHNITT 2; (b) ÜBERTRAGBARKEIT GEMÄSS ABSCHNITT 4; (c) GEWÄHRLEISTUNG GEMÄSS ABSCHNITT 6 UND 7; UND (d) HAFTUNG GEMÄSS ABSCHNITT 8 UND BESONDERE AUSNAHMEN IN ABSCHNITT 14. SIE BESTÄTIGEN, DASS DIESER VERTRAG EBENSO EINKLAGBAR IST WIE JEDER ANDERE SCHRIFTLICHE, AUSGEHANDELTE UND VON IHNEN UNTERZEICHNETE VERTRAG. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, VERWENDEN SIE BITTE DIESE SOFTWARE NICHT. WENN SIE DIE SOFTWARE AUF EINEM DATENTRÄGER (z. B. CD) ERWORBEN HABEN, OHNE DIE MÖGLICHKEIT DER ÜBERPRÜFUNG DIESES LIZENZVERTRAGES, UND SIE DIESEM VERTRAG NUN NICHT ZUSTIMMEN, ERHALTEN SIE IHREN KAUFBETRAG IN VOLLER HÖHE ZURÜCKERSTATTET, WENN SIE (A) DIE SOFTWARE NICHT VERWENDEN UND (B) DIE NICHT VERWENDETE SOFTWARE BINNEN DREISSIG (30) TAGEN AB KAUFDATUM UNTER VORLAGE IHRES KAUFBELEGS BEI IHREM HÄNDLER ZURÜCKGEBEN.

1. Definitionen. "Software" umfaßt (a) den gesamten Inhalt der Dateien, Diskette(n), der CD-ROM(s) oder eines anderen Datenträgers, mit dem dieser Vertrag geliefert wird. Dazu gehören unter anderem (i) Computerinformationen und Software von Adobe oder Dritten; (ii) digitalisierte Bilder, Bestandsfotografien, Clipart, Audio- und andere künstlerische Werke (die "Bestandsdateien"); (iii) dazugehöriges schriftliches Erläuterungsmaterial ( die "Dokumentation"); sowie (iv) Schrifttypen. Der Begriff "Software" umfaßt weiterhin (b) alle Upgrades, modifizierte Versionen, Updates, Ergänzungen sowie Kopien der Ihnen von Adobe lizenzierten Software (im Weiteren als "Updates" bezeichnet). Der Begriff "Verwendung", "Verwendet" oder "Verwenden" bezieht sich auf den Zugriff, die Installation, das Herunterladen, Kopieren oder eine anderweitige Nutzung der Funktionen der Software gemäß der Dokumentation. "Zulässige Anzahl" bedeutet eine (1), sofern dies nicht anderweitig in einem gültigen, von Adobe gewährten Lizenzvertrag (z. B. Mehrfachlizenz - "Volume License") festgelegt ist. Der Begriff "Computer" steht für eine Zentraleinheit (CPU), die Informationen in digitaler oder ähnlicher Form aufnehmen und in ein spezielles Resultat entsprechend einer Befehlsfolge umformen kann. "Adobe" steht für Adobe Systems Incorporated, eine Delaware-Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in 345 Park Avenue, San Jose, California 95110, USA, wenn Abschnitt 10(a) dieses Vertrags Anwendung findet; in anderen Fällen steht "Adobe" für Adobe Systems Software Ireland Limited, Unit 3100, Lake Drive, City West Campus, Saggart D24, Republik Irland, eine Gesellschaft nach den Gesetzen Irlands und ein Konzernunternehmen und Lizenznehmer von Adobe Systems Incorporated.

2. Softwarelizenz. Solange Sie den Bedingungen dieses Lizenzvertrages für Endbenutzer (der "Vertrag" oder "Lizenzvertrag") zustimmen, gewährt Ihnen Adobe eine nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung der Software zu den in der Dokumentation beschriebenen Zwecken gemäß den nachfolgenden Bestimmungen. Produkte von Dritten, die in der Software enthalten sind, können anderen Geschäftsbedingungen unterliegen. Informationen hierzu finden Sie typischerweise in der "Read-Me"-Datei des entsprechenden Produktes.
2.1. Allgemeine Verwendung. Sie dürfen Kopien der Software bis zur zulässigen Anzahl auf Ihrem Computer installieren und verwenden.
2.2. Verwendung eines Servers. Sie dürfen eine Kopie der Software auf dem Dateiserver Ihres Computers installieren, um die Software auf andere Computer Ihres internen Netzwerks bis zur zulässigen Anzahl herunterzuladen und auf ihnen installieren zu können und Sie dürfen eine Kopie der Software auf dem Dateiserver eines Computers innerhalb Ihres Netzwerks nur zu dem Zweck installieren, um die Software mittels Befehlen, Daten oder Anweisungen (z. B. Skripten) von anderen Computern aus in demselben Netzwerk zu verwenden, unter der Voraussetzung, dass die gesamte Anzahl der Benutzer (nicht die Anzahl der gleichzeitigen Benutzer), denen der Zugriff auf die Software des Dateiservers oder die Verwendung der Software gestattet ist, die zulässige Anzahl nicht überschreitet. Jede andere Verwendung der Software in einem Netzwerk ist unzulässig, einschließlich der direkten Verwendung oder der Verwendung über Befehle, Daten oder Anweisungen von oder an einen anderen Computer, der nicht Teil des internen Netzwerks ist, der Verwendung für Internet- oder Web-Host-Dienste oder der Verwendung durch Benutzer, die zur Verwendung dieser Kopie der Software nicht durch eine gültige Lizenz von Adobe berechtigt sind.
2.3. Sicherungskopie. Sie sind zur Erstellung einer Sicherungskopie der Software unter der Voraussetzung berechtigt, dass diese Sicherungskopie auf keinem Computer installiert und verwendet wird. Eine Übertragung der Rechte zur Erstellung einer Sicherungskopie ist nicht zulässig, es sei denn, es werden sämtliche Rechte an der Software gemäß dem Übertragungsabschnitt dieses Vertrages übertragen.
2.4. Verwendung auf tragbaren Computern. Der Hauptbenutzer eines Computers, auf dem die Software installiert ist, darf eine Kopie der Software für dessen ausschließliche Verwendung auf einem tragbaren Computer installieren. Die Software darf jedoch auf dem tragbaren Computer nicht zur selben Zeit verwendet werden wie die Software auf dem Hauptcomputer.
2.5. Bestandsdateien. Soweit in den "Read-Me"-Dateien der Bestandsdateien, die ggf. besonderen Rechten und Einschränkungen unterliegen, nicht anders erläutert, dürfen Sie die zur Software gehörenden Bestandsdateien darstellen, modifizieren, wiedergeben und vertreiben. Sie dürfen die Bestandsdateien allerdings nicht einzeln weitergeben oder vertreiben, wenn diese den eigentlichen Wert des vertriebenen Produkts ausmachen. Bestandsdateien dürfen nicht für die Herstellung von beleidigendem, verleumderischem, betrügerischem, obszönem oder pornographischem Material oder in anderer ungesetzlicher Weise verwendet werden. Sie dürfen auch nicht für Material verwendet werden, welches das geistige Eigentumsrecht von Dritten verletzt oder für Material, das auf andere Weise illegal ist. Sie haben keinen Anspruch auf Warenzeichen-/Markenrechte hinsichtlich Bestandsdateien oder Ableitungen davon.
2.6. Schriftarten. Falls die Software Schriftarten enthält:
2.6.1. Sie dürfen die Schriftarten, wie oben beschrieben, auf der zulässigen Anzahl von Computern verwenden und die Schriftarten auf Ausgabegeräten ausgeben, die mit diesen Computern verbunden sind.
2.6.2. Beträgt die zulässige Anzahl fünf oder weniger Computer, dürfen Sie die Schriftarten auf den Speicher (Festplatte oder RAM) eines Ausgabegeräts herunterladen, das mit wenigstens einem dieser Computer verbunden ist, um die Schriftarten auf diesem Ausgabegerät zur Verfügung zu haben. Für jeden weiteren fünften Computer der zulässigen Anzahl dürfen Sie die Schriftarten auf ein weiteres Ausgabegerät herunterladen.
2.6.3. Sie dürfen eine Kopie der Schriftart(en), die Sie für eine bestimmte Datei verwendet haben, zu einem gewerblichen Drucker oder einem anderen Dienstleistungsbüro bringen. Dieses Büro kann dann diese Schriftart(en) für die Verarbeitung Ihrer Datei verwenden, unter der Voraussetzung, dass dieses Büro über eine Lizenz zur Verwendung dieser bestimmten Schriftart verfügt.
2.6.4. Sie können die Schriftarten in ein anderes Format konvertieren, um sie in anderen Betriebssystemen zu installieren und zu verwenden. Dabei gelten folgende Bedingungen: Ein Computer, auf dem konvertierte Schriftarten verwendet werden oder installiert sind, gilt als eine der zulässigen Anzahl der Computer. Sie verpflichten sich, konvertierte Schriftarten nur gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Vertrages zu verwenden. Konvertierte Schriftarten dürfen nur für Ihre üblichen, eigenen, internen Geschäfts- oder Privatzwecke verwendet werden und dürfen nicht vertrieben oder übertragen werden. Davon ausgenommen sind die Bestimmungen des Übertragungsabschnitts dieses Vertrages.
2.6.5. Sie können die Schriftarten oder Auszüge davon in Ihre elektronische Dokumente in dem Maße einschließen, wie dies die Urheberrechte des Eigentümers der Schriftart zulassen. Die Schriftarten in diesem Paket können Adobe-Schriftarten und Nicht-Adobe-Schriftarten umfassen. Sie können sämtliche Adobe-Schriftarten einschließen. Informationen zu den rechtlichen Eigentümern der Schriftarten erhalten Sie auf dem Musterblatt der Schriftarten bzw. in der Informationsdatei der Schriftarten. Weitere Informationen entnehmen Sie der Dokumentation.

3. Geistiges Eigentum und gewerbliche Schutzrechte. Die Software und sämtliche Kopien dieser Software, die Sie durch diese Lizenz berechtigt sind anzufertigen, sind geistiges Eigentum von und gehören Adobe Systems Incorporated und seinen Lieferanten. Struktur, Organisation und Code der Software stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von Adobe Systems Incorporated und seinen Lieferanten dar. Die Software ist urheberrechtlich geschützt, einschließlich des Urheberrechts der Vereinigten Staaten, internationaler Verträge und anwendbarer Gesetze des Landes, in dem sie verwendet wird. Die Software darf ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Abschnitts 2 ("Softwarelizenz") kopiert werden. Alle Kopien, die Sie gemäß des vorliegenden Vertrags anfertigen dürfen, müssen dieselben Urheberrechts- und Eigentumshinweise enthalten wie die Originalsoftware. Mit Ausnahme der Konvertierung der Schriftarten in andere Formate, die gemäß Abschnitt 2.6.4 erlaubt ist, verpflichten Sie sich, die Software weder zu ändern noch zu übersetzen oder anzupassen. Sie verpflichten sich ebenfalls, die Software nicht zu dekompilieren, zu disassemblieren, reverse engineering vorzunehmen oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln, ausgenommen in dem Maße, in dem Sie gemäß geltendem Recht reverse engineering oder eine Dekompilierung vornehmen dürfen, weil Sie die Software dekompilieren müssen, um ihre volle Funktionsfähigkeit oder Interoperabilität mit anderen Computerprogrammen zu erreichen, und Sie zuerst bei Adobe nach den dazu notwendigen Informationen nachgefragt haben, und Adobe solche Informationen Ihnen nicht bereitgestellt hat. Adobe behält sich das Recht vor, für die Bereitstellung dieser Informationen angemessene Bedingungen aufzustellen und eine angemessene Gebühr zu verlangen.
Alle von Adobe zur Verfügung gestellten oder von Ihnen gemäß dieses Vertrages selbst erworbenen Informationen dürfen nur zu dem hier genannten Zweck verwendet, keinem Dritten zugänglich gemacht oder zum Erstellen anderer Software verwendet werden, die im Wesentlichen der Originalsoftware entspricht.
Anfragen richten Sie bitte an den Adobe-Kundendienst. Die Verwendung von Warenzeichen/Marken erfolgt gemäß anerkannter Geschäftspraktiken. Dies umfaßt die Kennzeichnung der Namen von Warenzeichen/Markeneigentümern. Warenzeichen/Marken dürfen nur verwendet werden, um mit der Software gefertigte Ausdrucke zu kennzeichnen. Eine solche Verwendung verleiht Ihnen keine Eigentumsrechte an dem Warenzeichen bzw. der Marke. Ausgenommen der vorliegenden Ausführungen, gewährt Ihnen dieser Vertrag keinerlei geistige Eigentumsrechte an der Software, und alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind von Adobe vorbehalten.

4. Übertragung. Sie dürfen die Software weder in Teilen noch als Ganzes vermieten, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, entbündeln und/oder zum Vertrieb oder Wiederverkauf neu verpacken oder das Kopieren der Software auf den Computer eines anderen Benutzers genehmigen, ausgenommen in den hier ausdrücklich erlaubten Fällen. Sie dürfen jedoch alle Ihre Rechte zur Verwendung der Software an eine andere natürliche oder juristische Person unter der Voraussetzung übertragen, dass (a) Sie den (i) vorliegenden Vertrag, die (ii) Seriennummer(n), die Software und sonstige Software oder Hardware, die mit der Software geliefert, verpackt oder auf dieser vorinstalliert ist, einschließlich aller Kopien, Updates und früherer Versionen sowie (iii) aller Kopien der Schriftarten, die in andere Formate konvertiert wurden, an diese natürliche oder juristische Person übertragen, (b) Sie keine Kopien, einschließlich Sicherungskopien und sonstiger Kopien, die auf einem Computer gespeichert sind, zurückbehalten und (c) der Empfänger die Bestimmungen dieses Vertrags sowie sonstige Bestimmungen akzeptiert, nach denen Sie die Softwarelizenz legal erworben haben. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen, dürfen Sie keine Schulungs-, Vorab- oder Musterkopien der Software übertragen.

5. Mehrbetriebssystem-Software/Mehrsprachen-Software/Software auf zwei Datenträgern/Mehrfachkopien/Pakete/Updates. Wenn die Software verschiedene Betriebssysteme und Sprachen unterstützt oder Sie die Software auf verschiedenen Datenträgern, in mehrfacher Ausfertigung oder im Paket mit anderer Software oder Hardware erhalten, darf die Gesamtanzahl der Computer, auf denen alle Versionen der Software installiert werden, die zulässige Anzahl nicht überschreiten. Nicht verwendete Versionen oder Kopien solcher Software dürfen nicht vermietet, verliehen, verkauft, unterlizenziert oder übertragen werden. Wenn die Software ein Update einer vorherigen Version der Software darstellt, müssen Sie über eine gültige Lizenz für die vorherige Version verfügen, um das Update verwenden zu dürfen. Wenn Sie ein Update der Software erwerben, dürfen Sie die alte Version nach Erhalt des Updates weiterverwenden, um Ihnen die Umstellung auf die neue Version zu erleichtern. Dieses Recht wird Ihnen nur unter der Bedingung gewährt, dass (a) das Update und die alte Version auf demselben Computer installiert sind, (b) die alte Version oder Kopien davon nicht an einen Dritten bzw. auf einen anderen Computer übertragen werden, außer es werden alle Kopien des Updates ebenfalls an einen Dritten bzw. auf einen anderen Computer übertragen, und (c) Sie bestätigen, dass sämtliche Verpflichtungen von Adobe zur Unterstützung der alten Version der Software nach dem Erhalt des Updates beendet sind.

6. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Sofern in Abschnitt 14 nicht anders dargelegt, gewährleistet Adobe der natürlichen oder juristischen Person, die erstmals eine Lizenz für die Verwendung der Software gemäß den Bedingungen dieses Vertrags erwirbt, für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Erhalt der Software, dass die Software im Wesentlichen in der Lage ist, die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen auszuführen, vorausgesetzt, sie wird entsprechend dem empfohlenen Betriebssystem und der empfohlenen Hardwarekonfiguration verwendet. Geringfügige Abweichungen von den Beschreibungen in der Dokumentation begründen keinen Gewährleistungsanspruch. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GILT NICHT FÜR KORREKTURSOFTWARE, SCHRIFTARTEN, DIE IN ANDERE FORMATE KONVERTIERT WURDEN, VOR- ODER TESTVERSIONEN (BETA), BEWERTUNGEN, PRODUKT-SAMPLER ODER MUSTERKOPIEN ( "NOT FOR RESALE - NFR") DER SOFTWARE (siehe Abschnitt 14). Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, müssen Sie die Software innerhalb von neunzig (90) Tagen unter Vorlage des Kaufbelegs an den Händler, durch den Sie die Software erworben haben, zurückgeben. Wenn die Software nicht im Wesentlichen die in der Dokumentation aufgeführten Funktionen erfüllt, besteht ihr einziger Gewährleistungsanspruch gegenüber Adobe und Adobes einzige Verpflichtung im Rahmen dieser Gewährleistung in einem Austausch der Software oder einer Rückerstattung der für die Software entrichteten Lizenzgebühr, ganz nach dem Ermessen von Adobe. DIE IN DIESEM ABSCHNITT BESCHRIEBENE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT IHNEN SPEZIELLE RECHTE. ES STEHEN IHNEN MÖGLICHERWEISE WEITERE RECHTE ZU. DIESE VARIIEREN JE NACH GERICHTSBARKEIT. Weitere Informationen zur Gewährleistung, so vorhanden, entnehmen Sie bitte den länderspezifischen Ausnahmen am Ende dieses Vertrags, oder setzen sich mit dem Adobe-Kundendienst in Verbindung.

7. AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG. DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG STELLT DEN EINZIGEN GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH AN ADOBE ODER SEINE LIEFERANTEN BEI EINER GEWÄHRLEISTUNGSVERLETZUNG DAR. ADOBE UND SEINE LIEFERANTEN KÖNNEN KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER SOFTWARE ODER DIE ERZIELTEN ARBEITSERGEBNISSE BEI VERWENDUNG DER SOFTWARE ÜBERNEHMEN. ADOBE UND SEINE LIEFERANTEN GEWÄHREN KEINE GARANTIEN, ZUSICHERUNGEN, BESTIMMUNGEN ODER BEDINGUNGEN, AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER NATUR, DIE ENTWEDER AUS EINER GESCHÄFTSBEZIEHUNG ODER EINEM HANDELSBRAUCH ENTSTEHEN, ODER AUS GESETZLICHEN, GEWOHNHEITSRECHTLICHTEN ODER ANDEREN VORSCHRIFTEN ABGELEITET WERDEN, HINSICHTLICH MARKTGÄNGIGKEIT, RECHTSMÄNGELFREIHEIT, INTEGRIERUNG ODER BRAUCHBARKEIT FÜR BESTIMMTE ZWECKE. AUSGENOMMEN HIERVON IST VORSTEHENDE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG SOWIE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, BEDINGUNG ODER ZUSICHERUNG, DIE AUFGRUND NATIONALER GESETZE NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN KANN ODER DARF. Die Bedingungen des Abschnitts 7 und Abschnitts 8 gelten auch nach Auslaufen dieses Vertrags, ungeachtet davon, aus welchem Grund der Vertrag ausläuft. Dies bedeutet aber nicht, daß die Software nach Auslaufen dieses Vertrags noch weiter verwendet werden darf bzw. daß die Nutzungsrechte nach Auslaufen des Vertrags verlängert werden.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. ADOBE UND SEINE LIEFERANTEN ÜBERNEHMEN KEINE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN JEGLICHER ART SOWIE FÜR FOLGESCHÄDEN, MITTELBARE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, STRAFSCHÄDEN, BESONDERE ODER SONSTIGE SCHÄDEN SOWIE FÜR FORDERUNGEN ODER SCHADENSERSATZANSPRÜCHE AUS ENTGANGENEM GEWINN BZW. VERLUSTEN, AUCH WENN EIN VERTRETER VON ADOBE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN BZW. ÜBER FORDERUNGEN DRITTER UNTERRICHTET WAR. DIE VORGENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE GELTEN NUR SOWEIT NACH ANWENDBAREN ZWINGENDEN VORSCHRIFTEN DES NATIONALEN RECHTS ZULÄSSIG. DIE GESAMTE HAFTUNG VON ADOBE UND SEINER LIEFERANTEN IM RAHMEN DIESES VERTRAGES, OB VERTRAGLICH ODER IN UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) BEGRÜNDET, IST AUF DEN BETRAG BEGRENZT, DER FÜR DIE SOFTWARE ENTRICHTET WURDE. Nicht beschränkt wird im Rahmen dieses Vertrags die Haftung im Falle von Tod oder Verletzung von Personen, wenn dies auf Fahrlässigkeit oder Betrug seitens Adobe zurückzuführen ist. Adobe handelt im Namen seiner Lieferanten ausschließlich zum Zweck der Ablehnung, des Ausschlusses und/oder der Einschränkung von Verpflichtungen, Gewährleistungen oder Haftung gemäß dieses Vertrags, ansonsten aber handelt Adobe nicht im Auftrag seiner Lieferanten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den länderspezifischen Ausnahmen am Ende dieses Vertrags, sofern vorhanden, oder setzen Sie sich mit dem Adobe-Kundendienst in Verbindung.

9. Ausfuhrbestimmungen. Sie verpflichten sich, die Software nicht auf eine Weise zu verwenden bzw. nicht in ein Land zu versenden, zu übertragen oder auszuführen, in das laut Ausfuhrbestimmungen der Vereinigten Staaten bzw. anderer Ausfuhrgesetze, -beschränkungen oder -regelungen (im Folgenden als, Ausfuhrgesetze" bezeichnet) eine Ausfuhr untersagt ist. Unterliegt die Software darüber hinaus der Ausfuhrkontrolle gemäß den Ausfuhrgesetzen, sichern Sie zu, dass Sie weder Staatsangehöriger noch Ansässiger eines Landes sind, für das ein Embargo verhängt wurde (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Iran, Irak, Syrien, Sudan, Lybien, Kuba, Nordkorea und Serbien) und für Sie kein Verbot nach den Ausfuhrgesetzen gilt, die Software entgegenzunehmen. Alle Rechte zur Verwendung der Software werden unter der Bedingung gewährt, dass dieses Rechte verwirkt werden, wenn Sie sich nicht an die Bedingungen dieses Vertrags halten.

10. Geltendes Recht. Dieser Vertrag unterliegt dem geltenden materiellen Recht (a) des US-Bundesstaates Kalifornien, wenn Sie eine Softwarelizenz in den Vereinigten Staaten, Kanada oder Mexiko erwerben; (b) Japans, wenn Sie eine Softwarelizenz in Japan, China, Korea oder einem anderen Land in Südostasien erwerben, in denen alle offiziellen Sprachen mit idiographischer Schrift (z. B. Hanzi, Kanjji oder Hanja) und/oder anderen Schriften mit gleicher oder ähnlicher Struktur (z. B. Hangul oder Kana) geschrieben werden; (c) Irlands, wenn Sie eine Softwarelizenz in einem Land außerhalb der o. g. Länder kaufen. Nichtausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, sind die jeweils zuständigen Gerichte von Santa Clara County, Kalifornien (bei Anwendbarkeit kalifornischen Rechts); Tokyo District Court, Japan (bei Anwendbarkeit japanischen Rechts); und die Irlands (bei Anwendbarkeit irischen Rechts). Ausgeschlossen wird die Anwendbarkeit gesetzlicher Kollisionsnormen und des Abkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den Internationalen Verkauf von Waren (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods). Die Anwendung dieser Bestimmungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

11. Allgemeine Bestimmungen. Wenn es sich herausstellt, dass ein Teil des vorliegenden Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar ist, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags davon nicht berührt. Dieser Vertrag darf die gesetzlichen Rechte keiner Partei beeinträchtigen, die als Verbraucher handelt. Für Verbraucher in Neuseeland, die die Software für persönliche Zwecke (nicht für geschäftliche Zwecke) erhalten, unterliegt diese Lizenz beispielsweise den Bestimmungen des "Consumer Guarantees Act". Eine Änderung des vorliegenden Vertrags ist nur in schriftlicher Form zulässig, die von einem bevollmächtigten Vertreter von Adobe unterzeichnet werden muss. In Bezug auf die Interpretation und Auslegegung dieses Vertrages ist nur die englische Version dieses Vertrages gültig. Von Adobe gewährte Lizenzen von Updates können zusätzliche bzw. andere Bestimmungen enthalten. Dies ist der vollständige Vertrag zwischen Ihnen und Adobe bezüglich der Software. Er ersetzt alle bisherigen Erklärungen, Besprechungen, Zusicherungen, Mitteilungen oder Werbungen mit Bezug zur Software.

12. Hinweis für Endbenutzer der Regierung der Vereinigten Staaten. Die Software und das Begleitmaterial sind Handelswaren (Commercial Item(s)) im Sinne von 48 C.F.R. § 2.101, bestehend aus kommerzieller Computersoftware (Commercial Computer Software) und Begleitmaterial für kommerzielle Computersoftware (Commercial Computer Software Documentation) im Sinne von 48 C.F.R. § 12.212 bzw. 48 C.F.R. § 227.7202. Gemäß 48 C.F.R. § 12.212 bzw. 48 C.F.R. §§ 227.7202-1 bis 227.7202-4 werden die kommerzielle Computersoftware und das Begleitmaterial für kommerzielle Computersoftware für Endbenutzer der Regierung der Vereinigten Staaten (a) nur als Handelswaren und (b) nur mit jenen Rechten zur Verfügung gestellt, die allen anderen Endbenutzern gewährt werden, gemäß den Bestimmungen des Lizenzvertrags für Endbenutzer von Adobe. Unveröffentlichte Rechte bleiben gemäß den Gesetzen zum Urheberrecht der Vereinigten Staaten vorbehalten. Adobe Systems Incorporated, 345 Park Avenue, San Jose, CA 95110-2704, USA.
Lizenzierung von Adobe-Technologie durch US-Regierungsbehörden. Sie verpflichten sich, bei der Lizenzierung von Adobe-Software für US-Regierungsbehörden oder zugehörigen Auftragnehmern in Einklang mit den Bestimmungen gemäß 48 C.F.R. §12.212 (für Zivilbehörden) und 48 C.F.R. §§227-7202-1 und 227-7202-4 (für das Verteidigungsministerium) zu handeln. Für Endbenutzer der Regierung der Vereinigten Staaten verpflichtet sich Adobe, alle anwendbaren Gesetze zur Chancengleichheit anzuwenden, einschließlich der Bestimmungen der Executive Order 11246, einschließlich Ergänzungen, Abschnitt 402 des Vietnam Era Veterans Readjustment Assistance Act von 1974 (38 USC 4212), und Abschnitt 503 des Rehabilitation Act von 1973, einschließlich Ergänzungen, sowie den Vorschriften in 41 CFR, 60-1 bis 60-60, 60-250 und 60-741. Die Gesetze und Vorschriften über aktive Förderungsmaßnahmen zugunsten von Minderheiten im vorgenannten Satz sind als Bezug in diesen Vertrag aufzunehmen.

13. Erfüllung des Lizenzvertrags. Unternehmen und Organisationen sind hiermit verpflichtet, nach Aufforderung von Adobe oder einem Bevollmächtigten von Adobe innerhalb von dreißig (30) Tagen vollständig zu belegen und zu bestätigen, dass die Verwendung jedweder Software von Adobe zum Zeitpunkt der Anfrage gemäß den Bestimmungen gültiger Adobe-Lizenzen erfolgt.

BESONDERE AUSNAHMEN
14.1 Beschränkte Gewährleistung für Benutzer in Deutschland und Österreich. Wenn Sie die Software in Deutschland oder Österreich erhalten haben und eines dieser Länder Ihr gewöhnlicher Wohnsitz ist, trifft Abschnitt 6 nicht zu. Adobe gewährleistet stattdessen für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten nach Erhalt der Software, dass die Software im wesentlichen in der Lage ist, die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen auszuführen, vorausgesetzt, sie wird entsprechend der empfohlenen Hardwarekonfiguration verwendet. Geringfügige Abweichungen von den Beschreibungen in der Dokumentation begründen keinen Gewährleistungsanspruch. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GILT NICHT FÜR UPDATES, SCHRIFTARTEN, DIE IN ANDERE FORMATE KONVERTIERT WURDEN, TESTVERSIONEN, PRODUKT-SAMPLER ODER MUSTERKOPIEN ("NFR") DER SOFTWARE ODER FÜR SOFTWARE, DIE VON IHNEN AUF EINE WEISE GEÄNDERT WURDE, DASS DEFEKTE VERURSACHT WURDEN. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, müssen Sie die Software auf unsere Kosten innerhalb von sechs (6) Monaten unter Vorlage des Kaufbelegs an den Händler, durch den Sie die Software erworben haben, zurückgeben. Wenn die Software nicht im Wesentlichen den in der Dokumentation aufgeführten Funktionen entspricht, ist Adobe dazu berechtigt, die Software zu reparieren oder auszutauschen. Sollte dies fehlschlagen, sind Sie zu einer Herabsetzung des Kaufpreises (Herabsetzung) oder einer Auflösung des Verkaufsvertrages (Auflösung) berechtigt. Für weitere Informationen zur Gewährleistung setzen Sie sich bitte mit dem Adobe-Kundendienst in Verbindung.
14.2 Haftungsbeschränkung für Benutzer in Deutschland und Österreich. Wenn Sie die Software in Deutschland oder Österreich erworben haben und eines dieser Länder ist Ihr gewöhnlicher Wohnsitz, gilt Abschnitt 8 nicht. Adobe haftet stattdessen für Schäden, die Ihnen im Rahmen dieses Vertrags entstanden sind, nur dann, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit seitens Adobe oder seiner Vertreter zurückzuführen ist. Adobe übernimmt die Haftung nur in Höhe des in der Regel vorhersehbaren Schadens für Schäden, die aus einer fahrlässigen Verletzung vertraglicher Kardinalspflichten seitens Adobe oder seiner Vertreter herrühren. Jede weitere Haftung seitens Adobe ist ausgeschlossen. Diese vorgenannten Beschränkungen finden ungeachtet ihrer rechtlichen Grundlage Anwendung, insbesondere hinsichtlich Forderungen aus vorvertraglichen Pflichten oder vertraglichen Nebenpflichten. Diese Beschränkungen gelten jedoch nicht für die unabdingbare Haftung nach dem deutschen bzw. österreichischen Produkthaftungsgesetz oder für Schäden, die aufgrund einer Verletzung einer ausdrücklichen Zusicherung oder Pflicht in dem Maße entstanden sind, in dem diese ausdrückliche Zusicherung oder Pflicht den Benutzer gegen den speziell aufgetretenen Schaden schützen sollte.
14.3 Zusätzliche Bedingungen für die Vorabversion. Wenn es sich bei dem von Ihnen mit dieser Lizenz erworbenen Produkt um eine unverkäufliche Vorabversion bzw. um Beta-Software handelt ("Vorabversionssoftware"), gelten die Bedingungen des folgenden Abschnitts. Wenn die in diesem Abschnitt aufgeführten Bedingungen im Widerspruch zu anderen in diesem Vertrag aufgeführten Bedingungen stehen, gelten die Bedingungen dieses Abschnitts vor allen anderen für die Vorabversionssoftware aufgeführten Bedingungen, soweit dies für die Lösung des Widerspruchs notwendig ist. Sie bestätigen, daß es sich bei der Software um eine Vorabversion handelt, die nicht das endgültige Produkt von Adobe darstellt, und in der Fehler und Funktionsstörungen sowie andere Probleme auftreten können, die zu einem System- oder Hardwareabsturz bzw. zu Datenverlust führen können. Die Vorabversionssoftware wird Ihnen daher "WIE BESEHEN" zur Verfügung gestellt, und Adobe schließt sämtliche Garantie- oder Haftungsgewährleistungen Ihnen gegenüber aus. IN RECHTSGEBIETEN, IN DENEN FÜR VORABVERSIONSSOFTWARE KEIN HAFTUNGSAUSSCHLUSS SONDERN NUR EINE EINSCHRÄNKUNG DESSEN ZULÄSSIG IST, BESCHRÄNKT SICH DIE HAFTUNG VON ADOBE UND SEINEN ZULIEFEREN AUF INSGESAMT FÜNFZIG US-DOLLAR (50 US-DOLLAR). Sie bestätigen, daß Adobe Ihnen weder versprochen noch garantiert hat, die Vorabversionssoftware zu einem zukünftigen Zeitpunkt anderen Personen anzukündigen bzw. zur Verfügung zu stellen. Sie bestätigen ferner, daß Adobe weder ausdrücklich noch stillschweigend Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Vorabversionssoftware öffentlich anzukündigen oder anzubieten, und daß Adobe kein Produkt zur Verfügung stellen muß, daß der Vorabversionssoftware ähnlich oder mit ihr kompatibel ist.
Sie bestätigen damit, daß jegliche Forschungs- oder Entwicklungsarbeit, die Sie in Bezug auf die Vorabversionssoftware bzw. zugehörige Produkte ausführen, Ihr alleiniges Risiko ist. Wenn Sie von Adobe während der Laufzeit dieses Vertrags zu Feedback aufgefordert werden, stellen Sie die entsprechenden Daten, die sich aus dem Testen und Verwenden der Software ergeben, mit entsprechenden Fehlerberichten zur Verfügung. Wenn Sie die Vorabversionssoftware im Rahmen eines gesonderten schriftlichen Vertrags erworben haben, wie z. B. dem Lizenzvertrag für unveröffentlichte Produkte von Adobe Systems Incorporated (Adobe Systems Incorporated Serial Agreement for Unreleased Products), unterliegt ihre Verwendung ebenfalls einem solchen Vertrag. Sie bestätigen, daß Sie die Vorabversionssoftware nicht unterlizenzieren, leasen, vermieten, verleihen oder übertragen dürfen, und Sie garantieren, daß Sie von solchen Vorgehensweisen absehen werden. Sie garantieren, daß Sie bei Erhalt einer späteren unveröffentlichten Version der Vorabversionssoftware bzw. bei Erhalt einer kommerziellen Vollversion von Adobe, sei es als Einzelprodukt oder als Teil eines Gesamtproduktes, die zuvor von Adobe erhaltene Vorabversionssoftware vernichten oder zurückgeben, und daß Sie sich an die Bedingungen des Lizenzvertrag für Endbenutzer einer solchen späteren Version der Vorabversionssoftware halten. Ungeachtet irgendwelcher gegenteiliger Bestimmungen in diesem Abschnitt, müssen Sie, wenn Sie außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ansässig sind, alle unveröffentlichten Versionen der Vorabversionssoftware dreißig (30) Tage nach Abschluß des Testvorgangs vernichten oder zurückgeben, sofern dieses Datum vor dem Datum liegt, an dem Adobe die veröffentlichte (kommerzielle) Version zum ersten Mal kommerziell anbietet.
14.4 Testversionen, Produkt-Sampler, Musterkopien (NFR), Zusätzliche Bedingunen. Wenn es sich bei dem Produkt, das Sie mit diesem Vertrag erhalten haben, um eine Testversion, einen Produkt-Sampler oder eine Musterkopie (NFR) der Software handelt ("Testversionssoftware"), gelten die im folgenden Abschnitt dargelegten Bedingungen solange, bis Sie eine Lizenz für eine kommerzielle Vollversion eines solchen Produkts erwerben. Wenn die in diesem Abschnitt aufgeführten Bedingungen im Widerspruch zu anderen in diesem Vertrag aufgeführten Bedingungen stehen, gelten die Bedingungen dieses Abschnitts vor allen anderen für die Testversionssoftware aufgeführten Bedingungen, soweit dies für die Lösung des Widerspruchs notwendig ist. SIE ERKENNEN AN, DASS DIE TESTVERSIONSSOFTWARE NUR FÜR EINEN BEGRENZTEN ZEITRAUM FUNKTIONSFÄHIG IST UND NUR ÜBER EINGESCHRÄNKTE FUNKTIONALITÄT BZW. FUNKTIONEN VERFÜGT. ADOBE LIZENZIERT DIE SOFTWARE "WIE BESEHEN" UND AUSSCHLIESSLICH ZU DEMONSTRATIONSZWECKEN. Wenn es sich bei der Testversionssoftware um eine zeitlich begrenzte Version handelt, ist das Programm nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums (z. B. 15, 30 oder 45 Tage) ab Installationsdatum (dieses Datum bestimmt das Datum der Zeitsperre) nicht mehr funktionsfähig. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird die untenstehende Lizenz beendet, es sei denn, sie wird bei Kauf einer kommerziellen Vollversionlizenz von Adobe verlängert. Sie erkennen an, daß eine solche Testversionssoftware nach Ablauf des festgelegten Zeitraums nicht mehr funktionsfähig ist und daß Sie auf Daten oder Datenausgben, die Sie mit der Testversionssoftware oder einem zugehörigen Produkt erstellt haben, auf eigenes Risiko zugreifen. ADOBE SCHLIESST JEGLICHE GARANTIEGEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG IHNEN GEGENÜBER AUS. DIES GILT AUCH IN RECHTSGEBIETEN, IN DENEN FÜR VORABVERSIONSSOFTWARE KEIN HAFTUNGSAUSSCHLUSS SONDERN NUR EINE EINSCHRÄNKUNG DESSEN ZULÄSSIG IST, UND SICH DIE HAFTUNG VON ADOBE UND SEINEN ZULIEFEREN AUF INSGESAMT 50 US-DOLLAR (50 US-DOLLAR) BESCHRÄNKT.
14.5 Bedingungen für Software für Bildungseinrichtungen (Educational Software Product). Wenn es sich bei dem im Lieferumfang dieses Vertrags enthaltenen Produkt um Software für Bildungseinrichtungen handelt (d.h. die Software wird über den Bildungseinrichtungskanal von Adobe vertrieben) dürfen Sie die Software nur verwenden, wenn Sie im Rahmen des für Sie geltenden Rechtsgebiets als Endbenutzer in Bildungseinrichtungen gelten (Educational End User). Wenden Sie sich an einen authorisierten Adobe-Fachhändler für Bildungseinrichtungen (Adobe Authorized Academic Reseller), wenn Sie wissen möchten, ob dieser Status auf Sie zutrifft. Adressen authorisierter Adobe-Fachhändler in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website http://www.adobe.com/store unter dem Link "Bying Products Worldwide".
14.6 Ausnahme für Bildaufbereitungsprogramm des After Effects-Programmpakets (After Effects Production Bundle Render Engine). Wenn es sich bei der mit diesem Vertrag gelieferten Software um eine Vollversion des Adobe After Effects-Programmpakets handelt, dürfen Sie eine unbegrenzte Anzahl von Bildaufbereitungsprogrammen (Render Engines) in dem Netzwerk installieren, in dem mindestens ein Computer mit einer installierten Vollversion des Adobe After Effects-Programmpakets enthalten ist. Der Begriff "Bildaufbereitungsprogramm (Render Engine)" bezeichnet einen installationsfähigen Teil der Software, mit dem After Effects-Projekte aufbereitet werden können. Dieser Teil kann aber nicht zum Erstellen und Ändern von Projekten verwendet werden und enthält ebenfalls keine vollständige After Effects-Benutzeroberfläche.

Wenn Sie Fragen zu diesem Vertrag haben oder Informationen von Adobe wünschen, wenden Sie sich bitte an die Adobe-Niederlassung Ihres Zuständigkeitsbereiches. Anschriften und Kontaktinformationen liegen dem Produkt bei.

Adobe und After Effects sind ein Warenzeichen/eine Marke bzw. eingetragenes Warenzeichen/eingetragene Marke von Adobe Systems Incorporated in den Vereinigten Staaten und/oder anderen Ländern.

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Selbst da steht ja schon Quatsch drin, z.B. dass man beim Weiterverkauf alles mit übergeben muss, was beim Kauf dabei war - als ob bei jeder CD noch die Anleitung mit bei wäre 😂

Naja, dass soll jetzt hier nicht das Thema sein. Ich persönlich greife jedenfalls gerne mal auf alte Software von archive.org zurück, wenn das alles illegal wäre, würde es die ja schon längst nicht mehr geben. Die meisten Entwickler/Anbieter existieren aber auch einfach nicht mehr und können sich demnach auch nicht beschweren. Bei PS7 sehe ich da definitiv kein Problem, produktiv einsetzen könnte man es ohnehin nicht mehr - da würde einem schon allein die Kompatibilität zu aktuellen Dateiformaten einen Strich durch die Rechnung machen.
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Re: Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von Krishty »

MR99 hat geschrieben: 03.05.2022, 16:19Wenn man die gesuchte Software als ISO oder ZIP herunterlädt und bspw. mit WinRAR entpackt, bleibt auch das Änderungsdatum der Dateien erhalten. Wenn dort also bei PS7 irgendwas um 2002 steht, könnte da höchstens ein 20 Jahre alter Virus drin sein 😂😂😂
Ist ja nicht so, als könnte man das Datum nachträglich ändern … ;)

Du kannst prüfen, ob die Software von Adobe signiert ist. Das müsstest du aber für alle enthaltenen DLLs tun. Microsoft hat das damals schon eiskalt durchgezogen; bei Adobe bin ich mir nicht sicher. Und falls ja, haben sie den Key bestimmt schon verloren :D (Was aber nicht so schlimm ist, falls die Signatur mit einem vertrauenswürdigen Zeitserver erfolgte.)
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Re: Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von MR99 »

Krishty hat geschrieben: 03.05.2022, 21:42
MR99 hat geschrieben: 03.05.2022, 16:19Wenn man die gesuchte Software als ISO oder ZIP herunterlädt und bspw. mit WinRAR entpackt, bleibt auch das Änderungsdatum der Dateien erhalten. Wenn dort also bei PS7 irgendwas um 2002 steht, könnte da höchstens ein 20 Jahre alter Virus drin sein 😂😂😂
Ist ja nicht so, als könnte man das Datum nachträglich ändern … ;)

Du kannst prüfen, ob die Software von Adobe signiert ist. Das müsstest du aber für alle enthaltenen DLLs tun. Microsoft hat das damals schon eiskalt durchgezogen; bei Adobe bin ich mir nicht sicher. Und falls ja, haben sie den Key bestimmt schon verloren :D (Was aber nicht so schlimm ist, falls die Signatur mit einem vertrauenswürdigen Zeitserver erfolgte.)
Ja, das Datum kann man natürlich ändern - allerdings ist es ziemlich viel Aufwand, für jede einzelne Datei ein abweichendes Datum zu setzten. Da würde ich eher auf die Leute setzen, die da nicht drauf achten.

Die Signatur zu überprüfen war auch mein erster Gedanke, allerdings sind die Dateien von PS7 (zumindest von der CD-Version) nicht signiert. Die letzte Möglichkeit, die mir dazu noch einfällt, ist ein Vergleich der Prüfsummen von CD und Download.
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Re: Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von Chromanoid »

MR99 hat geschrieben: 04.05.2022, 02:59 Ja, das Datum kann man natürlich ändern - allerdings ist es ziemlich viel Aufwand, für jede einzelne Datei ein abweichendes Datum zu setzten. Da würde ich eher auf die Leute setzen, die da nicht drauf achten.
Ääh, also das ist echt off-topic, aber da gibts bestimmt einige Tools für und mit Stapelverarbeitung kann man da sicher auch einiges machen. (z.B. https://www.nirsoft.net/utils/bulk_file_changer.html)

@starcow: Was machst Du eigentlich mit Photoshop? Mich würde es wurmen die ganzen inhaltsbasierten Retusche-Funktionen nicht zu haben und dann wieder soviel mit dem Kopierstempel rumkrebsen zu müssen...
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Re: Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von starcow »

Chromanoid hat geschrieben: 04.05.2022, 09:26 @starcow: Was machst Du eigentlich mit Photoshop? Mich würde es wurmen die ganzen inhaltsbasierten Retusche-Funktionen nicht zu haben und dann wieder soviel mit dem Kopierstempel rumkrebsen zu müssen...
In erster Linie fürs Gestalten von Texturen und fürs Texturieren meiner 3D-Modelle. Aber natürlich auch immer wieder mal für andere Aufgaben (Grading, Illustrationen, etc.). Fotoretusche ist jetzt nicht etwas, was als Aufgabe bei mir oft anfällt.
Tatsächlich habe ich ein laufendes Abo. Diese Abhängigkeit und andere Zwänge empfinde ich aber zunehmend als nötigend und störend - ums Geld gehts mir dabei (ganz ehrlich) nicht mal.

Zudem ist mein Eindruck, dass sich das Programm extrem aufgebläht hat und sich dabei sehr träge anfühlt. Jonathan Blow hatte ja in einem seiner vielbeachteten Talks (wurde hier auch schon öfters verlinkt) zur problematischen (und unnötigen) Überkomplexität ebenfalls Photoshop als Negativbeispiel vorgeführt.

Einige Erneuerungen mögen ja ganz hilfreich und auch sinnvoll sein - ein paar wenige werde ich sicherlich auch echt vermissen. Wenn ich dann aber denn Resourcenhunger der Neuen - mit den alten Versionen vergleiche, finde ich es trotzdem unverhältnismässig. Ich persönlich mag halt schlanke Software - ist vielleicht auch nur ne persönliche Vorliebe. Jedenfalls widerstrebt mir der Ansatz, den Adobe hier fährt doch ziemlich stark.

Unerwartet habe ich bereits heute mein Photoshop 6.0 geliefert bekommen, dass ich gebraucht erstanden hatte. Und ich muss sagen, ich bin fast schon ein bisschen erschrocken, wie schnell und responsiv das Programm reagiert. Der "kalte" Programmstart dauert keine 2.5 Sekunden und die Funktionen reagieren (gefühlt) instantan. Bisschen schwierig zu beschreiben, doch auch die Pinsel fühlen sich direkter und besser an.
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Re: Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von Krishty »

MR99 hat geschrieben: 04.05.2022, 02:59Ja, das Datum kann man natürlich ändern - allerdings ist es ziemlich viel Aufwand, für jede einzelne Datei ein abweichendes Datum zu setzten. Da würde ich eher auf die Leute setzen, die da nicht drauf achten.
Tun wir einfach alle so, als wäre das hier nie passiert ;)
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Re: Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von MR99 »

Krishty hat geschrieben: 04.05.2022, 18:28
MR99 hat geschrieben: 04.05.2022, 02:59Ja, das Datum kann man natürlich ändern - allerdings ist es ziemlich viel Aufwand, für jede einzelne Datei ein abweichendes Datum zu setzten. Da würde ich eher auf die Leute setzen, die da nicht drauf achten.
Tun wir einfach alle so, als wäre das hier nie passiert ;)
Das geht jetzt aber definitiv in die falsche Richtung 😳 Vielleicht war ich mit meiner Formulierung nicht ganz deutlich - auf gar keinen Fall sollte man gecrackte/manipulierte Software herunterladen! Wer das macht und dazu vielleicht noch so "schlau" wie diese Forscher ist, kann die gecrackten Dateien ja gleich ohne Sandbox mit Admin-Rechten ausführen oder noch besser, selbst die Firewall/Virenscanner deaktivieren, alle Ports freischalten und seine IP in entsprechenden Foren posten 😅

Meine Antwort bezieht sich lediglich auf Kopien der Original-CDs alter Software (erkennt man u.a. daran, dass Scans der CD, Hülle und ggf. Anleitung beigefügt sind) - dafür gibt es auf archive.org viele Anbieter, welche keinerlei Änderungen an den Dateien vornehmen. Außerdem ist es dabei nochmal ein Unterschied, ob da irgendwo ein Key steht oder ob auf magische Weise keiner mehr erforderlich ist. Von letzterem (gecrackt) sollte man in jedem Fall die Finger lassen... 😉
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Re: Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von starcow »

Oh Shit... :-( Windows hat mir jetzt tatsächlich die heruntergeladene Datei als Virus gemeldet.
Vor dem Ausführen von der Setup.exe kam von Windows eine Warnung, dass das Programm Schadsoftware sein soll. Weil ich mir nicht sicher war, ob "echt" oder nur Falschalarm, habe ich dann sicherheitshalber abgebrochen.
Den Ordner hatte ich allerdings noch auf dem Desktop belassen.
Nun, zwei Tage später meldet mir jetzt Windows, dass das Verzeichniss tatsächlich einen Virus enthält "Win32/Skeeyah".
Ich habe natürlich daraufhin das Verzeichnis wieder gelöscht! Muss ich mir jetzt Sorgen um meine Dateien machen?

Könnte sich der Virus nun unbemerkt an Text, Grafik oder andere Files "gehängt" - oder über einen USB-Stick auf andere Systeme übertragen haben? Ich kenne mich mit den prinzipiellen Möglichkeiten solcher Schadsoftware leider nicht aus...
Zur Sicherheit habe jetzt das System mit zwei verschiedenen Scannern gescannt (ESST und F-Secure) - die haben nichts erkennen können.
Sollte ich noch weiteres unternehmen? Ich mach mir ehrlichgesagt grad ein bisschen Sorgen...

LG, starcow
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Re: Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von Schrompf »

Nein, wenn Du es nicht ausgeführt hast, müsste das reine Rumliegen der Schadsoftware nix ausgelöst haben.
Früher mal Dreamworlds. Früher mal Open Asset Import Library. Heutzutage nur noch so rumwursteln.
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Re: Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von MR99 »

starcow hat geschrieben: 06.05.2022, 23:15 Oh Shit... :-( Windows hat mir jetzt tatsächlich die heruntergeladene Datei als Virus gemeldet.
Vor dem Ausführen von der Setup.exe kam von Windows eine Warnung, dass das Programm Schadsoftware sein soll. Weil ich mir nicht sicher war, ob "echt" oder nur Falschalarm, habe ich dann sicherheitshalber abgebrochen.
Den Ordner hatte ich allerdings noch auf dem Desktop belassen.
Nun, zwei Tage später meldet mir jetzt Windows, dass das Verzeichniss tatsächlich einen Virus enthält "Win32/Skeeyah".
Ich habe natürlich daraufhin das Verzeichnis wieder gelöscht! Muss ich mir jetzt Sorgen um meine Dateien machen?

Könnte sich der Virus nun unbemerkt an Text, Grafik oder andere Files "gehängt" - oder über einen USB-Stick auf andere Systeme übertragen haben? Ich kenne mich mit den prinzipiellen Möglichkeiten solcher Schadsoftware leider nicht aus...
Zur Sicherheit habe jetzt das System mit zwei verschiedenen Scannern gescannt (ESST und F-Secure) - die haben nichts erkennen können.
Sollte ich noch weiteres unternehmen? Ich mach mir ehrlichgesagt grad ein bisschen Sorgen...

LG, starcow
Nein, dann kann noch nichts passiert sein - selbst wenn Du die Datei gestartet hast und dabei die Warnung kam, wurde das Programm noch nicht ausgeführt.

Aber was genau hast du denn da eigentlich runtergeladen und vor allem von wo? (Link gerne per PN, nicht dass da wirklich ein Virus drin ist) 😅
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Re: Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von starcow »

Puh, dann hab ich ja nochmals Schwein gehabt! :-)
Ich habe einfach auf archive.org auf Software geklickt und dort den Suchbegriff "Photoshop" eingegeben. Was da dann aber alles aufgetaucht ist, hat mit der noblen Absicht der Software-Archivierung Zwecks "Kulturguterhaltung" wohl nicht mehr allzuviel zutun. Photoshop "CS8" mit dem Cover von Photoshop 7.0 als Beispiel.
Ich habe dir den Link von Photoshop 7 per PN geschick, der laut archive.org virengeprüft sein soll.

LG, starcow
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Re: Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von MR99 »

starcow hat geschrieben: 09.05.2022, 10:37 Ich habe einfach auf archive.org auf Software geklickt und dort den Suchbegriff "Photoshop" eingegeben. Was da dann aber alles aufgetaucht ist, hat mit der noblen Absicht der Software-Archivierung Zwecks "Kulturguterhaltung" wohl nicht mehr allzuviel zutun. Photoshop "CS8" mit dem Cover von Photoshop 7.0 als Beispiel.
Ja, keine Ahnung, was manche Leute unter "Archivierung" verstehen... :-(
starcow hat geschrieben: 09.05.2022, 10:37 Ich habe dir den Link von Photoshop 7 per PN geschick, der laut archive.org virengeprüft sein soll.
Hm, sehr interessant. Also meine Virenscanner finden das Archiv und dessen Dateien uninteressant. Da die eindeutig nachträglich hinzugefügte Text-Datei allerdings das gleiche Datum aufweist, wie die anderen, wurde entweder nur diese Datei zurückdatiert oder alle auf einmal - aus welchem Grund auch immer - per Batch verarbeitet (bspw. beim Brennen auf CD und/oder erstellen einer ISO mit einem schlechten Programm).

Leider kann ich das nicht wirklich mit meiner CD vergleichen, weil ich eine Version ohne diese ganzen Extras und Demos hab. Meine ist auch vom Zeitstempel her wenige Tage älter. Die Dateien im "Photoshop"-Ordner sind aber auf jeden Fall unbearbeitet (alle Dateigrößen und Prüfsummen sind mit meinen identisch), kann also gefahrlos über die Setup.exe installiert werden. Den anderen Kram hab ich mir jetzt nicht angeguckt, aber 20 Jahre alte Demo-Versionen anderer Programme waren hier ja auch nicht gefragt ;-)

Ich achte bei archive.org auch meistens darauf, dass ich nur Versionen nutze, die in den größeren Sammlungen verlinkt sind (anders als die o. g.). Da werden eigentlich nur vernünftig archivierte Versionen aufgenommen und vorher von den jeweiligen Moderatoren überprüft:

SC_2022-05-10_0001.png

Ich schicke dir trotzdem mal den Link zu meiner Version, hab ich da auch gefunden.

Photoshop nutze ich zwar nicht mehr (Abo ist mir zu teuer und malen/zeichnen kann ich auch nicht wirklich, daher auf Affinity Photo umgestiegen), aber jetzt, wo ich die 7.0 mal wieder auf meinem PC hab, bin ich schon erstaunt, was 2002 schon alles möglich war.
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Re: Altes Photoshop 7.0 noch lauffähig?

Beitrag von starcow »

Hmmm, interessant! Vielen dank fürs Testen und Recherchieren MR99 - ich werde es mir in diesem Fall nochmals genauer anschauen!
MR99 hat geschrieben: 10.05.2022, 20:44 Photoshop nutze ich zwar nicht mehr (Abo ist mir zu teuer und malen/zeichnen kann ich auch nicht wirklich, daher auf Affinity Photo umgestiegen), aber jetzt, wo ich die 7.0 mal wieder auf meinem PC hab, bin ich schon erstaunt, was 2002 schon alles möglich war.
Das dachte ich mir auch! :-)
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